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verzögert; dennoch musste der Kaiser hülflos aus Innsbruck durch das Gebirge entfliehen, als am 19. Mai die schwach vertheidigte Ehrenberger Clause von den Fürsten erobert worden war. Ohne Mlitwirkung Frankreichs kam der Passauer Vertrag zu Stande, in Folge dessen Landgraf Philipp im September 1552 aus der Haft entlassen wurde. Die Leiden und Kränkungen der Gefangenschaft, besonders schlimm in der letzten Zeit, als ein Versuch treuer Unterthanen, ihn aus dem Gefängniss in Mecheln zu befreien, missglückt war, hatten seine Kraft doch nicht gebrochen. Johann Friedrich, der milder behandelt worden war, starb im zweiten Jahr nach seiner Befreiung; Landgraf Philipp hat noch beinahe fünfzehn Jahre seinem Lande und der Religionssache rege Thätigkeit gewidmet.
Karl V. machte noch einen verzweifelten Versuch, die Macht der Protestanten durch Entzweiung zu brechen, indem er Albrecht von Culmbach, der plündernd durch die geistlichen Gebiete zog, in seine Dienste nahm und ihm die gewaltsamen Verträge bestätigte, die er den Bischöfen von Bamberg und Würzburg auferlegt hatte. Dadurch verlor Karl auch bei den katholischen Ständen sehr an Ansehn, und immer stärker wurde die Partei derer, welche den Frieden im Reich forderten auch trotz des Kaisers, den Frieden, für dessen Herstellung Moritz, der Verbündete Ferdinands, bei Sievershausen sein Leben liess. Der Kaiser legte die Regierung nieder, als die zu Passau noch umgangene Forderung unabweislich war, an die Stelle der kirchlichen Einheit den immerwährenden Religionsfrieden zu setzen, mit welchem ein neues folgenreiches Princip in die staatlichen Entwickelungen eingeführt wurde. Landgraf Philipp war in dieser Zeit mit der Ordnung seines Landes beschäftigt; es musste sogar die Sicherheit auf den Landstrassen durch besondere Massregeln hergestellt werden.¹) Die zahlreichen Processe beim Kammergericht wurden durch die Thätigkeit des marburger Juristen Oldendorp erledigt, der Streit mit Nassau 1557 durch einen Vertrag beendet, in welchem u. a. Dorf und Bad Ems bei Hessen blieb ²) An der Schlacht bei Sievershausen nahmen, obgleich Philipp seinem Schwiegersohne vom Kriege abgerathen hatte, 700 Reiter von der hessischen Ritterschaft in rühmlicher Weise Theil. ²) Eine wesentliche Grundlage für das einmüthige Auftreten der Protestanten bei den Verhandlungen über den Religionsfrieden war die Einigung zwischen Sachsen, Hessen und Brandenburg, welche auf einem Fürstentage zu Naumburg im März 1555 als Erneuerung der alten Erbverbrüderung geschlossen wurde. Die Fürsten erklärten dem römischen Könige Ferdinand, sie seien entschlossen, an der augsburgischen Confession festzuhalten und in Sachen der Religion keine Entscheidung durch Stimmenmehrheit anzuerkennen. ¹)
Bei der Kaiserkrönung zu Frankfurt 1558 beschwor Ferdinand, den Widerspruch des Papstes nicht achtend, in erster Linie den Religionsfrieden als ein Grundgesetz des Reiches. Aber schon war unter den Angehörigen der nun rechtlich gesicherten Kirche von neuem beklagenswerther Zwiespalt hervorgetreten, denn bei dem Religionsgespräch, welches den augsburger Bestimmungen gemäss zu nochmaligem Versuch der Religionsvergleichnng 1557 zu Worms gehalten worden war, hatten die Theologen von Jena Melanchthon gegenüber sich für die allein rechtgläubigen Bekenner der augsburgischen Confession erklärt und sich unter Protest gegen weitere Verhandlungen entfernt. Es war dringend nöthig, dass die protestantischen Fürsten sich zur Erhaltung der kirchlichen Einheit wiederum vereinigten. Herzog Christoph von Würtemberg, Ulrichs Sohn, mit dem Landgrafen eng befreundet, ergriff diesmal die Initiative. Er unterzeichnete mit den drei protestantischen Kurfürsten wenige Tage nach der Krönungs- feierlichkeit den sog. Frankfurter Recess, welchem ein Gutachten Melanchthons im Sinne der witten-
¹) Edict von 1553 bei Lauze II, 454 ff. Verordnungen bei Rommel II, 618 ff. 2²) Lauze II, 476 f. Rommel II, 574. 612 f.
3) Lauze II, 452 f.
4) Ranke V, 261.


