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zum Concil oder nächsten Reichstag für die dermaligen Bekenner der augsburgischen Confession und verbot dem Reichskammergericht die Fortführung der auf Grund des Reichsabschieds von 1530 be- gonnenen Processe„in Sachen den Glauben anlangend.“ Landgraf Philipp tadelte diesen Frieden, weil er zukünftige Glaubensgenossen ausschliesse, unbestimmt ausgedrückt und seine Dauer in des Gegentheils Belieben gestellt sei; aber er unterzeichnete ihn, um nicht allein zu bleiben. Die Folgezeit lehrte, dass das Kammergericht die Processe wegen eingezogener Kirchengüter fortführte, aber es fehlte die Macht der Vollstreckung, denn der Kaiser begab sich, nachdem er den Papst nicht zu baldiger Berufung des Concils hatte bewegen können, nach Spanien, und die katholischen Reichsfürsten be- zeigten ebensowenig Lust zu einem Religionskriege. Die Aussicht auf friedliche Entwicklung schien gesichert; die Zahl der evangelischen Reichsstände mehrte sich von Jahr zu Jahr, nachdem Landgraf Philipp mit einer kühnen That weitere Bahn gebrochen hatte.
III.
Seit 1519 war aus Würtemberg Herzog Ulrich vertrieben; die Verwaltung des an Vorderöstreich grenzenden Landes hatte der Kaiser damals mit Zustimmung des schwäbischen Bundes dem Erzherzog Ferdinand übertragen, und auf dem Reichstag 1530 hatte er diesen, trotz wiederholter Verwendungen von Kurfürsten und Fürsten für den Vertriebenen, mit Würtemberg belehnt. Hier galt es, die reichs- fürstlichen Rechte gegen die Willkür habsburgischer Hausmacht zu vertreten und ein wichtiges süd- deutsches Land, das sich nach Befreiung von Druck und Verfolgungen sehntel), dem evangelischen Bunde zu gewinnen. Ulrichs Sohn Christoph erschien 1533, der Haft am kaiserlichen Hofe entflohen, unterstützt von seinen mütterlichen Oheimen, den bairischen Herzogen, auf dem Convent des schwä- bischen Bundes; bei allen Bundesgliedern fand seine Klage Gehör, wie er ohne jedes persönliche Verschulden seines Erbes beraubt sei. Der Bund, lange Jahre eine Stütze der habsburgischen Macht im Reiche, löste sich auf, da niemand ihn zur weiteren Vertheidigung derselben in dieser Angelegenheit erneuern wollte. Aber zu rechtzeitigem Handeln entschloss sich allein Landgraf Philipp, an dessen Hofe Ulrich als weitläufiger Verwandter seit 1527 lebte. Luther zwar ermahnte ihn, nicht durch Landfriedensbruch der Lehre des Evangelii einen Schandfleck anzuhängen, und Kursachsen verweigerte seine Beihülfe, weil der schmalkaldische Bund nur zur Vertheidigung geschlossen sei; jedoch das Ansehn des Bundes war dem Unternehmen günstig, und Pfalz, Mainz, Trier, Würzburg, mit denen Philipp eine rheinische Einigung in Bezug auf weltliche Reichsangelegenheiten geschlossen hatte, waren ihm ebenso wie Baiern nicht entgegen. Geldhülfe zur Heeresrüstung erhielt er besonders von Frankreich nach persönlicher Zusammenkunft mit König Franz I. zu Bar le duc; allerdings musste in dem dort geschlossenen Vertrage diesem die wohlgelegene würtembergische Grafschaft Mömpelgard käuflich überlassen werden. Mit einem Heere von 24,000 Mann überschritten Philipp und Ulrich Ende April 1534 die hessischen Grenzen; am 13. Mai wurde der östreichische Statthalter bei Laufen geschlagen, am 15. zogen die Sieger in Stuttgart ein. Die Bergfestungen Urach und Asperg ergaben sich nach mehrtägiger Beschiessung, und am 18. Juni stand das Heer an der Donau, bereit in das vorderöstreichische Gebiet einzurücken. Da schloss Ferdinand unter sächsischer Vermittlung seinen Frieden zu Cadan in Böhmen; er begnügte sich damit, dass Würtemberg im Besitz seiner Erbfürsten fortan ein östreichisches Afterlehn
¹) Vgl. Kugler, Ulrich von Würtemberg p. 83. 86. Philipp wird dort irrthümlich als„eifriger Lutheraner“ bezeichnet.
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