war entschlossen, die Verbindung nicht aufzugeben; er trat zusammen mit Strassburg in das„cChristliche Bürgerrecht“ der schweizer Städte, die an den bisherigen Bündniss-Verhandlungen nicht Theil ge- nommen hatten.
Der grosse Reichstag zu Augsburg 1530 brachte in diesen Gang der Dinge eine Wendung. Nach langer Zwischenzeit kehrte der Kaiser, vom Papste gekrönt, ins Reich zurück, und die evange- lischen Fürsten bewiesen ihm persönlich gegenüber ihre Standhaftigkeit. Die Widerlegung der ihm überreichten Confession publicirte er mit der Drohung, er werde bei weiterem Ungehorsam verfahren müssen, wie es ihm als römischem Kaiser und Schutzherrn der Kirche zukomme. Der Landgraf hatte nochmals vergebens, besonders durch Unterredung mit dem augsburger Prediger Urbanus Rhegius, Vereinigung in der Confession herbeizuführen gestrebt¹); erst in Folge eines ernsten Briefes von Luther hatte er das von Melanchthon verfasste Bekenntniss unterschrieben. Nun verliess er den Reichstag, ohne die weiteren Verhandlungen abzuwarten, bei denen Melanchthons Nachgiebigkeit wenig Dank erntete; er wies seine Gesandten an darauf nicht einzugehen); er war auf den Krieg gefasst und hoffte, dass die wirklich eintretende Gefahr die Einigung doch bewirken werde. Und sie kam zu Stande schon bei dem drohenden Reichsabschied, welcher den Protestanten eine Frist setzte bis zum 15. April des nächsten Jahres, um sich über ihre Unterwerfung unter die Kirche zu erklären, und Restituirung der Kirchengüter anordnete. Martin Bucer von Strassburg, der noch das Sonderbekenntniss der Vierstädte hauptsächlich verfasst hatte, fand mit Luther zu Coburg eine Einigung über das streitige Dogma ³), und Luther liess seine Bedenken über das Recht des Widerstandes fahren und rechtfertigte öffentlich in der„Warnung an seine lieben Deutschen“ die Nothwehr„wider die mörderischen und blutgierigen Papisten.“ Im December 1530 kamen die Gesandten der oberländischen Städte wiederum nach Schmalkalden, und das Bündniss wurde geschlossen. Alsbald wurde Protest erhoben gegen die ohne Beobachtung der verfassungsmässigen Formen vollzogene Wahl Ferdinands zum römischen König; ausführliche Schreiben wurden an die Könige von Frankreich und England gerichtet; besonders hessische Gesandte gingen im nächsten Jahre nach Dänemark, Frankreich, England, Siebenbürgen ⁴). Der universalen kaiserlichen Macht gegenüber hielt man Verbindungen mit dem Auslande für noth- wendig. In Sachen der Königswahl wusste Philipp auch die katholischen Herzoge von Baiern zu einem Bündniss zu gewinnen, welchem Frankreich im Vertrage zu Scheyern 26. Mai 1532 bedeutende Subsidien zusagte. Die von ihm beantragte Aufnahme der schweizer Städte in den schmalkaldischen Bund wurde abgelehnt, da dieselben Bucers confessionelle Vermittlung nicht annahmen; als sie nach der unerwarteten Entscheidung bei Cappel auf ihre Bündnisse mit„Auswärtigen“ verzichteten, schlossen sich die süd- deutschen Städte als Reichsstände um so fester dem Bunde an..
Aber zum zweiten Male wich die drohende Kriegsgefahr. Karl V. gewährte, um ein ansehn- liches Reichsheer gegen die Osmanen aufstellen zu können, im Nürnberger Vertrage 1532 Frieden bis
¹) Uhlhorn, Urbanus Rhegius p. 154. Damals schrieb der strassburgische Gesandte Jacob Sturm an Zwingli, es hätten sich alle gegen sie verschworen, auch die, qui a parte Evangelii et veritatis stare videntur; nemo nostras agit partes praeter Chattum, isque non nisi tectis consiliis, non propalam. Rommel II, 243.
2) Brief Philipps an seine Gesandten, 29. August 1530, bei Rommel III, 41:„Zeiget den Städten diese meine Hand- schrift und saget ihnen, dass sie nicht Weiber seien, sondern Männer. Es hat keine Noth, Gott ist auf unsrer Seite. Wer sich gern fürchten will, der fürcht sich. In keinem Weg verwilliget, dass man die Zwinglischen mit Gewalt dämpfe, noch verjage und überziehe. Denn Christus hat uns nicht berufen zu vertreiben, sondern zu heilen. Greift dem vernünftigen, weltweisen, verzagten, ich darf nit wohl mehr sagen, Philippo in die Würfel.“
3) Ranke III, 248. Sleidan gegen Ende des 7. Buches: Bucerus de voluntate Saxonis electoris et sui magistratus Augusta proficiscitur ad Lutherum conciliationis causa et responsum tulit non incommodum.
4) Rommel I, 284— 296.


