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Zunächst galt es, die zu Speier schon eingeleitete politische Verbindung zu befestigen. Aber auf einer zu Rodach unweit Coburg gehaltenen Zusammenkunft wurde nichts erreicht, denn die sächsischen Gesandten waren instruirt im Sinne des Gutachtens, das Luther seinem Kurfürsten ein- gereicht hatte. Darin war der Landgraf ein unruhiger Mann genannt, der schon das vorige Bündniss missbraucht habe, und die abweichende Lehre vom Abendmahl war gradezu als Ketzerei bezeichnet, die man nicht stärken und vertheidigen dürfe.“) Weitere Verhandlungen schienen fruchtlos, aber der Landgraf setzte sein ganzes Ansehn ein für die hochwichtige Sache²); das Bündniss sollte nun auf Grund der vollen Einigung im Bekenntniss zu Stande kommen. Luther und Zwingli erschienen per- sönlich mit ihren Freunden zu Marburg, und der mündliche Austausch überzeugte sie, dass sie sich näher standen, als sie vorher gemeint hatten. Am Schluss des denkwürdigen Religionsgesprächs wurde am 3. October 1529 in vierzehn Artikeln eine Einigung über die wesentlichen Stücke des Glaubens aufgestellt; der fünfzehnte aber enthielt die später vergessene Mahnung, es solle trotz der Differenz über die Abendmahlslehre ein Theil gegen den andern christliche Liebe erzeigen.
Die Streitschriften hörten nun auf, aber es war betrübend und von verhängnissvoller Vorbe- deutung für spätere Zeiten, dass ein Bündniss auf Grund dieser von den Theologen beider Theile unterzeichneten Einigung gradezu hintertrieben ward. Als noch im October die Gesandten der ober- ländischen Städte zu Schwabach erschienen, wurde ihnen eine Umarbeitung der Marburger Artikel im lutherischen Sinne ³) zur Unterschrift vorgelegt, und sie verweigerten dieselbe. Noch einmal ver- handelte man im December 1529 zu Schmalkalden, wo die aus Italien zurückgekehrten Gesandten berichteten, wie ungnädig der Kaiser die Protestation aufgenommen habe, und wie sie selbst durch Flucht sich hätten retten müssen. Die Gefahr rückte näher, aber Sachsen bestand auf den Schwabacher Artikeln, während Strassburg und Ulm das Bündniss ohne Religionsvergleich anboten, wie es anfangs in Aussicht genommen war; des Landgrafen vermittelnde Bemühungen waren vergeblich.4) Aber er
¹) Wortlaut der wichtigsten Stellen des Gutachtens bei Gieseler III, 1, 235.
2²) Aus den Briefen, die er in dieser Zeit an den Kurfürsten schrieb, sind folgende Stellen charakteristisch(angeführt bei Müller, Historie von der evangel. Stände Protestation p. 258. 276 und bei Rommel III, 26. 29.):„Es ist auch von Nöthen, dass wir uns so liderlich nicht lassen von einander trennen, obschon unsre Gelehrten um leichter oder sonst disputirlicher Sachen willen, daran doch unser Glaube und Seligkeit nicht gelegen, zweihellig sind. Denn so das, würde es alle Jahr neuen Zwiespalt gebären, denn je von Tag zu Tag und Jahr zu Jahr viel unnöthiger und disputirlicher Zweiungen in der Schrift hin und wieder sich zwischen den Gelehrten begeben. Und dazu sind unsre Gelehrten der Sachen, die Hauptartikel, den Glauben und unsre Seligkeit belangend, einig.“—„Und wiewohl wahr, dass um alles Zeitliche niemand sich gegen den Kaiser oder Obrigkeit setzen soll, hinwieder ist auch wahr, dass keine Obrigkeit ihre Unterthanen unbillig beschweren und vom Evangelio, daran ein ewiges, das unsrer Seelen Heil ist und kein Kaiser noch weltliche Obrigkeit geben kann, gelegen ist, dringen soll.“—„Soll nichts helfen, und wollen wir alle so verzagt werden, dass wir uns nicht wollen wehren und uns einander verlassen, so erbarm sich Gott, so ists nichts denn eine Plage von Gott über uns verzagte Deutsche.“
Und an Luther schrieb er(Rommel III, 33):„Wiewohl wir in gar keinen Zweifel stellen, der allmächtige Gott, der sein Wort aus Barmherzigkeit und Gnaden uns wiederum so reichlich und gnädiglich an den Tag gegeben hat, werde es auch wohl gegen jedermann gewaltiglich erhalten: aber demnächst sein auch die Wege und Mittel, so uns von Gott verliehen und dazu dienlich, nit zu verachten.“
3) Ranke III, 126. Gieseler III, 1, 238. Bei Rommel I, 246 ff. und Menzel I, 328 f. ist die Darstellung verworren, obgleich Sleidan zu Ende des 6. Buches die schwabacher Verhandlungen richtig nach dem marburger Gespräch anführt.]
4) Ausführlicher Bericht bei Sleidan zu Anf. des 7. Buchs. Philipp klagt in einem Brief an Zwingli vom Jan. 1530 (Rommel II, 234):„Lieber Meister Ulrich, ich hab Euer Schreiben wohl verstanden, und es ist fürwahr nit weniger, Luther und Melanchthon haben zuviel gethan, dass sie solche Trennung anrichten, und es ist mir je und allweg zuwider gewesen. Ich habs auch genugsam angezeigt und Grund aus der Schrift und auch aus menschlichen Ursachen dermassen an das Licht gegeben, dass man mir mit keiner beständigen Antwort dies zu widerlegen gewusst. Es hat aber nit wollen gehört sein, was ich gesagt und gebeten aufs Höchste hab, welches ich muss Gott befehlen.“


