II. 3
Der Kaiser hatte sich den Reichstagsbeschluss von 1526 gefallen lassen, weil er damals den Papst mit deutscher Heeresmacht zu demüthigen vorhatte. Nachdem Rom erobert war und Clemens VII. sieben Monate in der Engelsburg gefangen gewesen war, einigten sich Kaiser und Papst in einem Vertrage besonders auch über Berufung eines Concils„zur Reformirung der Kirche und Ausrottung der Lutherischen Ketzerei.“¹) Ferdinand, nachdem er seine Anerkennung als König von Böhmen durch Zugeständnisse an die Utraquisten erlangt hatte, bezeichnete den Anutritt seiner Herrschaft in Ungarn mit einem scharfen Ketzeredict.²) Im Reich war bei den altgläubigen Fürsten lebhafter Unwille über die Constituirung der neuen Landeskirchen; die Anzeichen mehrten sich, dass der Kampf nur hinausgeschoben sei. Da theilte der Vicekanzler Herzog Georgs, Otto von Pack, dem Landgrafen den Entwurf eines angeblich zu Breslau zwischen Ferdinand und mehreren Reichsfürsten verabredeten katholischen Bündnisses mit. Ohne weitere Beweise und wirkliche Kriegsrüstung der Gegner abzu- warten, forderte Philipp stürmisch Kursachsen zu gemeinsamer Heeresrüstung auf und schickte Ge- sandte nach Frankreich, Polen und an Ferdinands Gegner, den Woywoden von Siebenbürgen. Er bezog, während Kurfürst Johann noch zögerte, mit 18,000 Mann ein Lager an der Werra und erliess am 22. Mai 1528 ein Manifest an alle Reichsstände, welches die beabsichtigten Gewaltstreiche der Katholischen enthüllte. Aber er hatte sich übereilt; die beschuldigten Fürsten erklärten jene Urkunde für eine böswillige Erfindung. Indem er es jedoch auf ein Verhör des O. v. Pack ankommen liess, in welchem dieser nicht völlig überwiesen wurde,s) nahm er gern die Versicherungen der Fürsten ent- gegen, dass sie nichts wider den letzten Reichsabschied vorhätten, und liess sich von den benachbarten Bischöfen von Würzburg und Bamberg, die mit ihrer Erklärung gezögert hatten, desgleichen vom Erz- bischof Albrecht von Mainz, der in dieser ganzen Zeit der kirchlichen Krisis sein Ansehn als erster Kurfürst des Reiches wenig zu wahren wusste, 100,000 Gulden Kriegskosten bezahlen; letzterer ver- zichtete auch auf alle geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen.
Dem muthigen Auftreten des Landgrafen entsprach die allgemeine Protestation der Evangelischen, als 1529 die Majorität des Reichstags die weitere Ausübung der 1526 bewilligten Befugniss hemmen wollte. Dieser Protestation schlossen sich auch die angeschensten süddeutschen Städte an, welche, von Luthers persönlichem Auftreten nicht berührt, mit den schweizer Städten dagegen in vielfachen Beziehungen, in der grossen Uebereinstimmung von Zwinglis Lehre mit der lutherischen ein untrügliches Zeugniss dafür sahen, dass die kirchliche Neuerung keine willkürlich ersonnene sei. Während Luther seine unmittelbare Wirksamkeit auf Sachsen beschränkte, nur mit seinen Schriften und brieflichem Rath in die Ferne wirkend, und Kurfürst Johann zu bestimmendem Eingreifen in den Gang der Dinge überhaupt nicht geneigt war, sah sich Landgraf Philipp schon durch die Lage seines Landes auf die Verbindung mit Süddeutschland hingewiesen, und mit aller ihm eigenthümlichen Lebhaftigkeit vertrat er fortan den Gedanken der evangelischen Einigung in Deutschland auf Grund der Gemeinsamkeit in den Principien: Predigt des lauteren Evangeliums und Verwerfung der Hierarchie.
¹) Ranke III, 16. 80. 2) ibid. II, 296. 299. Rommel III, 20. ³) Auch Luther, der des Landgrafen kriegerisches Auftreten durchaus missbilligte, sprach wiederholt in Briefen die Ueberzeugung aus, dass das Bündniss nicht rein erdichtet gewesen sei. Seckendorf II,§ 35. p. 866 f. Frick. 2


