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Reichstagen die Sache der Kirchenreform vertrat, welche in ihrer volksthümlichen Ausbreitung vorläufig gehemmt war. In Süddeutschland waren die Siege des schwäbischen Bundes überall mit religiöser Verfolgung verbunden; angesehene norddeutsche Fürsten einigten sich mit Herzog Georg zu Dessau; der Kaiser schrieb den neuen Reichstag noch für das laufende Jahr aus, um über die„lutherische Secte“ Beschluss zu fassen. Da forderte Philipp in geheimer Verhandlung den Kurfürsten von Sachsen auf zur Verständigung niit befreundeten Fürsten und weiter mit Städten, Grafen und Rittern, um auf dem Reichstag„in Sachen unsrer Seelen Seeligkeit keine Ordnung denn dem Worte Gottes gemäss anzunehmen.“¹) Das war der erste bedeutungsvolle Schritt zur Bildung eines evangelischen Defensiv- bündnisses. Der Reichstag ward nur spärlich besucht und die Beschlussfassung auf die nächste Ver- sammlung zu Speier vertagt; inzwischen führten die von Philipp begonnenen Verhandlungen zum Abschluss des Torgauer Bündnisses, in welchem Magdeburg die erste Vertreterin des städtischen Elements neben norddeutschen Fürsten war. Da Luther und Melanchthon der Kriegsrüstung entgegen waren und nur im Falle wirklichen Angriffs um des Glaubens willen die Vertheidigung für erlaubt erklärten, so hatte der Landgraf nicht geringe Mühe, bis das Bündniss zu Stande kam. Er erklärte, er sei nicht Willens so lange zu warten, bis er des Evangelii halber verjagt und an den Bettelstab gebracht würde, wohl aber bereit, dafür zu sterben, wenn er, von seinen Freunden verlassen, durch die Uebermacht der Feinde unterdrückt würde.*) Vorläufig war der Kaiser durch den zweiten italienischen Krieg in Anspruch genommen und mit dem Papst verfeindet, Erzherzog Ferdinand durch das Vordringen der Türken in Ungarn bedroht; die neugebildete evangelische Partei trat zuversichtlich auf und hatte unbestreitbare Verdienste um die Dämpfung der Unruhen; die Majorität erklärte sich noch einmal ernstlich für Abstellung der kirchlichen Missbräuche von Reichswegen: so kam der Reichsabschied von 1526 zu Stande, der den Reichsständen das Recht zuerkannte, die kirchlichen Angelegenbeiten selbständig zu ordnen.
In Hessen wurde sofort durch eine zu Homberg gehaltene Landessynode die Neuordnung der Kirche festgestellt. Es geschah mit der Erklärung, duass das Wort Christi allein als zum Heil noth- wendig gelehrt werden solle, und dass die äusseren Gebräuche der Abänderung fähig seien.“¹) Der aus Frankreich um des Glaubens willen vertriebene Franz Lambert von Avignon, der zuerst in Zürich, dann in Wittenberg und Strassburg sich mit dem Geist der deutschen Reformation vertraut gemacht hatte, entwarf eine Synodalverfassung, welche die Wahl der Pfarrer und die Handhabung der Kirchen- zucht in die Hand der Gemeinden legte unter Oberaufsicht einer im Beisein des Landesherrn und der vornehmsten Stände jährlich zu haltenden Generalsynode. Dieser Entwurf konnte nicht sofort ver- wirklicht werden, weil noch viel Unwissenheit und Aberglauben in den Gemeinden verbreitet war; aus diesem Grunde rieth auch Luther dem Landgrafen die Durchführung ab ⁴), und die Besetzung der Pfarrstellen wurde, wie in Sachsen, durch den Landesherrn vollzogen nach vorangegangener Visitation. Zu weiterer Leitung der kirchlichen Angelegenheiten wurden 1531 sechs Superintendenten ernannt, zur Handhabung der Kirchenzucht die Mitwirkung der Gemeinde-KAeltesten verordnet; zu den Synoden wurden dieselben nicht hinzugezogen.5) Die Stiftung der Universität Marburg 1527 aus säcularisirten Klostergütern sicherte dem Lande dauernd den an die Reformation geknüpften Segen höherer Bildung.
¹) Instruction des hessischen Gesandten, Ende September, 1525 bei Rommel III, 12.
2) Rommel I., 140. K. A. Menzel, Neuere Geschichte der Deutschen I, 290 ff.
3) Rommel I, 155. W. Mänscher, Geschichte der hessischen reformirten Kirche, p. 7.
4) Schreiben Luthers an den Landgrafen, Januar 1527, bei Gieseler, Kirchengeschichte III, 2, 356.
5) Kirchenordnung Philipps von 1539 bei Lauze 1, 385 ff. Vgl. Rommel II, 127 f. Münscher p. 14. 19. 23. 101. Gieseler III. 2, 376. Ein Consistorium wurde erst 1610 zu Marburg errichtet, zu den Entwürfen der Homberger Synode kehrte man zurück bei den Verhandlungen von 1831, Münscher p. 253 fl.


