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wachſen, die jedes Verbrechen verüben dürfen und dennoch wegen ihrer Unzurechnungsfähigkeit— aus Mangel an Unterricht— ſtraflos ausgehen müſſen?—
§ 14. Koſtenvoranſchlag für die Taubſtummen⸗Anſtalten.
Der Koſtenvoranſchlag für die Taubſtummen⸗Anſtalten zu Friedberg und Bensheim beläuft ſich zuſammen auf 48,750 M., wovon die Staatskaſſe allein 41,000 M. übernimmt. Wenn Zahlen beweiſen, ſo beweiſen ſie hier, mit wie großer Fürſorge die hohe Regierung das Wohl der Taubſtummen behandelt.
Die Kaſſe für die Großh. Taubſtummen⸗Anſtalten verwaltet zur Zeit als Rechner der Major a. D. v. Bechthold in Darmſtadt.
§ 15. Die entlaſſenen Zöglinge.
Welche Jammergeſtalt ſtellt der ohne Schulbildung erwachſene Taubſtumme dar! Seine geiſtigen Anlagen, die ſo bildungsfähig waren, ſind verkümmert, ſeine Seele ahnt nichts von Gott und Religion, ſeine Sitten ſind nichts wie Dreſſur, daß man dies und jenes nicht öffentlich thun dürfe: Nichts Höheres lebt in ſeiner Bruſt und faſt tieriſcher Inſtinkt leitet ſeinen ſchwachen Verſtand und niedrige Leidenſchaften zerfreſſen ſein Herz:— Welcher Jammer in Menſchengeſtalt!—
Wohl bildet auch unſere Anſtalt wie jede andere Schule keine Heiligen; aber das dürfen wir mit Dank gegen Gott aus⸗ ſprechen, daß wir ſchuldlos Verlorene zu Menſchen heranbilden und daß ſie als Menſchen beſtehen können. Die Anſtalt gibt dem Taubſtummen Sprache, die ihn in den Stand ſetzt, mit ſeiner täglichen Umgebung verſtändlich zu verkehren. Alle Unter⸗ richtsgegenſtände verleihen ihm einen Denkinhalt, der ihn geiſtig niemals verkommen läßt. Durch Religion insbeſondere erhält er ſittliche Kraft für’'s Leben und Troſt im Sterben.
Als nunmehr denkender Menſch ergreift der Tanbſtumme im Allgemeinen mit großem Eifer einen Beruf und indem er ſich durch denſelben ernährt, entlaſtet er die Armenkaſſe ſeiner Heimats⸗ gemeinde, der er ſonſt— und die meiſten Taubſtummen ſind leider arm, ſehr arm— unfehlbar anheimfiele.


