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Taubſtummen⸗Inſtitut im Großherzogtum, dieſe Burg der Barm⸗ herzigkeit, ins Leben trat!
Dank auch dem Großherzog Ludwig III., der ſo überaus viele beſondere Gnadenerweiſe der Anſtalt erwies, der ihr ein ſtattliches Haus gewährte und der die äußeren Verhält⸗ niſſe des Inſtituts in die rechten und feſten Bahnen brachte!
Dank Sr. Königlichen Hoheit dem regierenden Großherzoge Ludwig IV., der das Beſtehen und die Erfolge der Anſtalt mit ſo inniger und wohlthuender allergnädigſter Teil⸗ nahme verfolgt.
Rühmend erkennen wir die Hochherzigkeit des Großherzog⸗ lichen Staatsminiſteriums an, das, wetteifernd mit den Landesfürſten, nicht blos das Schulweſen des Landes überhaupt zu einer in Deutſchland hervorragenden Höhe gebracht hat, ſon⸗ dern auch die Anſtalten für Unglückliche, ſeien es Taubſtumme, ſeien es Blinde oder andere, mit unvergleichlicher Fürſorge be⸗ denkt. Die hohen Räte des Miniſteriums bringen ſelbſt perſönliche Opfer, um das Gedeihen der Anſtalt zu fördern.
Die hochherzigen Pläne des Staatsminiſteriums wurden alle Zeit unterſtützt durch die humane Weltanſchauung des Groß⸗ herzoglichen Landtages. Allle zur Linderung des unheil⸗ baren Unglückes erforderlichen Mittel wurden anſtandslos be⸗ willigt; ja es wurde ſogar in dieſer hohen Verſammlung feſtgeſetzt, daß bei etwaiger Zunahme der Taubſtummen die Mehrkoſten im Voraus genehmigt ſeien.—
Wir wollen nicht verhehlen, daß der Taubſtummen⸗Lehrer einen ſchweren Beruf erwählt hat; allein in einem Lande, wo alle geſetzgebenden Factoren mit der Gerechtigkeit zugleich die ausgeſprochenſte Humanität verbinden, da darf der Taubſtummen⸗ lehrer nicht verzagen; denn er weiß, daß eine wohlwollende Regierung auch ſeine ſtillen Wünſche und Hoffnungen, ſoweit es in der Möglichkeit liegt, erfüllen wird.
§ 2. Der Taubſtumme in der Geſchichte.
Unſere Anſtalt blickt auf fünfzig Jahre zurück. Wenn wir unſere Blicke nun weiter rückwärts in die Geſchichte wenden, wie


