Aufsatz 
Verfassung der Musterschule / von C. Kühner
Einzelbild herunterladen

- 14

Schluſſe des ordentlichen Unterrichtes des Vormittags bis 12 und des Nachmittags bis 6 ¾, am Mittwoch Nach⸗ mittage von 2 6 ¾ und am Samſtag Nachmittage von 2 6 ½ Uhr in Thätigkeit.(Über die nähere Einrichtung dieſer Anſtalt beſteht ein beſonderer Proſpekt.)

Der Unterricht in weiblichen Handarbeiten fällt in die Stunde von 11 12 Uhr für die zu dieſer Zeit ſchul⸗ freien Schülerinnen und außerdem am Mittwoch und Samſtag in die Stunden von 2 5 und an den übrigen Wochentagen in die Stunden von 4 6 Uhr. Der Beſtimmung der Eltern bleibt es überlaſſen, in welchen Stunden ihr Kind an dem Unterrichte in weiblichen Arbeiten Theil nehmen ſoll.

§ 14. Zwiſchen je zwei Unterrichtsſtunden tritt in der Regel eine Freizeit von zehn Minuten ein, in welcher die ſämmtlichen Klaſſen unter Begleitung der Lehrer im Freien, die Knaben auf dem freien Platze der Knabenſchule, die Mädchen auf dem der Mädchen⸗ ſchule, ſich aufhalten oder, wenn die Witterung den Aufenthalt im Freien verbietet, in ihren Lokalen ſelbſt beaufſichtigt werden. Des Morgens und des Nachmittags finden ſich immer eine Viertelſtunde vor dem Anfang des Schulunterrichts einige Lehrer im Schullokal ein, um über die zur Schule kommenden Schüler und Schülerinnen die Aufſicht zu führen.

§ 15. Das Schuljahr nimmt mit dem Donnerstag nach Oſtern ſeinen Anfang. Der regelmäßige Gang des Unterrichtes wird durch folgende Ferien unterbrochen:

1) vom Freitag vor Palmarum bis zum Mittwoch nach Oſtern,

2) zu Pfingſten, vom Samstag Mittag vor Ffingſten bis zum Mittwoch nach Pfingſten einſchließlich,