Aufsatz 
Verfassung der Musterschule / von C. Kühner
Einzelbild herunterladen

5

Muſterſchule wurde von einerökonomiſchen Deputation beſorgt, deren ſechs Mitgliederaus der Zahl der würdigen Männer gewählt waren, die das Einſammeln der Unter⸗ ſchriften in den vierzehn Quartieren übernommen hatten. Der erſte Vorſitzende dieſer Deputation war Herr Stadt⸗ ſchultheiß von Günderode, der erſte Kaſſenführer der damalige Hofrath und Conſul und nachmalige kaiſerlich ruſſiſche Staatsrath, Herr Moriz von Bethmann, deſſen weſentliche Verdienſte um die dauernde Begrün⸗ dung der Muſterſchule ſchon damals hervorleuchteten. Die Anſtellung der Lehrer, ſo wie die ganze innere Ver⸗ waltung, blieb ausſchließlich dem Konſiſtorium vorbehalten.

Dieſes Verhältniß des Schulregiments iſt im Weſent⸗ lichen bis auf die neueſte Zeit unverändert geblieben; nur iſt die Kompetenz der Deputation, die ſich beim Abgange eines Mitglieds durch freie Wahl ergänzt, in angemeſſener Weiſe erweitert worden. Die Schule hat, ſo weit uns bekannt iſt, noch nie eine Unterſtützung aus Staatsmitteln erhalten, aber immer vollkommen die Garantieen einer Staatsanſtalt*) genoſſen und durch die Leitung der Oberſchulbehörde eben ſo, wie durch das Zugeſtändniß einer möglichſt unabhängigen Bewegung, in ihrer Wirk⸗ ſamkeit ſich ſtets gefördert geſehen.

Die Gunſt der Vorſehung führte der jungen Anſtalt ausgezeichnete Lehrerkräfte zu, unter denen Fröbel, Dieſterweg, Gruner, Ackermann und Andere auch in weiteſten Kreiſen bekannt ſind. Sie iſt, von einem ungeſchwächten Vertrauen des Publikums gehoben, in ſtetem Streben begriffen geweſen, hat ſich aber, wie es

*) Den Charakter einer Staatsanſtalt erhielt die Muſterſchule durch Beſchluß Hohen Senats vom 7. Auguſt 1819.