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war viel Freiheit belassen, und in Prima kamen die großen Alten zu ihrem Rechte: Ilias, Sophocles(auch Euripides), Plato, Thucydides, Demosthenes, daneben andre inhaltlich wertvolle Prosa, auch geeignete Proben aus der griechischen Lyrik. Ein solcher Kanon genügte auch weitgehenden Ansprüchen, zumal da die Erlaubnis zu andrer Lektüre als der empfohlenen vereitwillig erteilt wurde. In manchen Provinzen wurde nicht einmal die Auswahl der Lektüre zur Prüfung von der Behörde eingefordert, was denn doch nicht gut anging. Auf der andern Seite schrumpften die Mitteilungen in den Programmen so ein, daß es oft schwer hält, sich ein Bild von der Auswahl der Lektüre an den einzelnen Anstalten zu machen.
Soweit der historische Abriß. Wir wenden uns nunmehr der jüngsten Vergangenheit zu. Wie alle unsre öffentlichen Einrichtungen, insbesondere auf dem Gebiet des Schulwesens, einer ständigen, scharfen Kritik unterzogen werden, so ist auch der Kanon der Lektüre in den letzten 10 Jahren wiederholt unter die kritische Lupe gelegt worden. Von den hierher gehörigen Kritiken interessieren drei Besprechungen, die sämtlich von Universitätslehrern aus- gegangen sind. Es ist an und für sich erfreulich, daß sich die Vertreter der reinen Wissen- schaft mit dem Leben und den Einrichtungen der Schule beschäftigen; es ist das früher zu selten geschehen. Aber freilich wird dabei die Forderung aufrecht zu halten sein, daß die Kritiker sich mit den Einrichtungen der Schulen und den Grundsätzen einer gesunden Pädagogik bekannt machen. Das ist entschieden nicht der Fall gewesen mit dem Gutachten, das v. Wilamowitz in dem Sammelwerk„Die Reform des höheren Schulwesens in Preußen“ und anderswo abgegeben hat. Nachdem er 1892 in einer akademischen Rede erklärt hatte, daß ihn die Schule gar nichts anginge, hat er nunmehr nicht nur den jetzigen Unterricht am Gymnasium in Bausch und Bogen verdammt, sondern sich sogar entschlossen, diesem Unterricht, wenigstens im Griechischen, durch ein Lesebuch auf die Beine zu helfen, das er ursprünglich als„ein staatliches Buch“, also von der Behörde approbiert und dann allen Gymnasien vorgeschrieben, geplant hatte. Das Griechische Lesebuch, das aus Bruchstücken von annähernd 50 Schriftstellern zusammengesetzt ist, enthält zwar manches hübsche und lehrreiche Stück und ist für Proseminare und Privatlektüre, auch begabter Primaner, wohl geeignet, muß aber als Ganzes wegen seiner Buntscheckigkeit und der für die Zwecke der Schule ganz ungeeigneten Auswahl der Stücke abgelehnt werden, und so hat sich auch auf den Vortrag des unvergeßlichen O. Weißenfels die zahlreich besuchte pädagogische Sektion der Hallischen Philologen- und Schulmänner-Versammlung einstimmig entschieden. In eine abermalige Erörterung der Frage beabsichtige ich nicht einzutreten, da ich mich in einer eigenen Schrift„Humanismus oder Historismus“ dazu geäußert habe; ich verweise nur noch auf den Aufsatz von Paul Cauer in den Neuen Jahrbüchern 1904 S. 177 ff.
Der zweite Vorstoß gegen den bestehenden Kanon, der freilich in diesem Fall der österreichische war, aber in Konsequenz auch dem preußischen galt, ging von drei Grazer Universitätslehrern aus, den Philologen Kukula und Schenkl und dem Pädagogen Martinak. Er schloß eine förmliche Umwälzung auf diesem Gebiete in sich, wenn auch mehr in der lateinischen als in der griechischen Lektüre, wo die Kritik im ganzen mabßvoller blieb und sich in den Spuren der Tradition hielt. Im Latein hingegen machte Kukmula tabula rasa und strich nicht nur Cornelius Nepos und Caesar ganz, sondern den größten Teil von Cicero und Virgil, um auf den Trümmern, abgesehen von einer noch embryonischen Chrestomathie, dem jüngeren Plinius einen Altar zu errichten. Es lohnt nicht, auf diese Zukunftsmusik hier einzu- gehen, nachdem der Wiener Gymnasialdirektor Ladek in einer umfangreichen Abhandlung „Zur griechischen und lateinischen Lektüre am österreichischen Gymnasium“ die Vorschläge einer gründlichen, vernichtenden Kritik unterzogen hat; ich verweise außerdem auf meinen Bericht in den Neuen Jahrbüchern 1909 S. 521 ff.
Zuletzt hat Friedrich Leo auf der Göttinger Generalversammlung des Deutschen Gymnasialvereins einen höchst schätzbaren Beitrag zu der Frage nach der Gestaltung des Kanons der lateinischen Lektüre geliefert, der auch die Veranlassung zu dieser Abhandlung geworden ist. Von vornherein sei bemerkt, daß sich der prinzipielle Standpunkt Leos von dem der anderen Kritiker wesentlich und vorteilhaft unterscheidet. Er betont, daß er nicht praktische Vorschläge machen wolle, da ihm die Praxis fremd sei, sondern daß er einige Folgerungen aus Prämissen bieten wolle, die nicht in der Praxis ruhten, aber doch praktisch


