Aufsatz 
Quaestiones Protagoreae / von dem beauftr. Lehrer Dr. Weber
Entstehung
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c) d)

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Fähigkeit, eine kurze Geschichte mündlich und schriftlich ohne allzu grobe Fehler nach zu erzählen;

Fertigkeit im Rechnen der vier Species mit ganzen Zahlen;

Kenntniss biblischer Geschichten.

4) Als Lehrzeit des deutschen, lateinischen, griechischen und mathematischen Unter-

richts gilt

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b)

4)

inskünftige:

im Deutschen: dass der Schüler die Geschichte der deutschen Literatur und die wichtigsten Momente in der Entwicklung der deutschen Sprache kennen und mit den bedeutendsten Erscheinungen der mittel- und neuhochdeutschen Literatur durch Lectüre bekannt sei; dass er im Stande sei, über einen Gegenstand aus dem Kreise der Schulwissenschaften einen wolgeordneten, sprachlich richtigen und in der Darstellung angemessenen Aufsatz abzufassen, so wie sich mündlich über einen ihm bekannten Gegenstand klar und fliessend im Zusammenhange auszudrücken;

der lateinischen Sprache soll er so weit mächtig werden, dass er einen Prosaiker der guten Zeit mit Ausschluss schwieriger Stellen ohne Vorbereitung, einen Dichter dieser Zeit mit Vorbereitung richtig ins Deutsche und ein dem lateinischen Aus- drucke nicht widerstrebendes Dictat grammatisch richtig in das Lateinische über- tragen könne. Zugleich soll er über die grammatischen Erscheinungen der latei- nischen Sprache Rechenschaft geben können;

in der griechischen Sprache soll er dahin geführt werden, dass er die Musterwerke der griechischen Literatur versteht, also wenigstens die homerischen Gedichte und einen leichten Prosaiker ohne Vorbereitung richtig übersetzen kann. Auch soll er im Stande sein, über die wichtigsten grammatischen Erscheinungen dieser Sprache Auskunft zu geben;

in der Mathematik soll der Schüler die Lehre von den 7 Zahlenoperationen nebst ihren Anhängen, die Lehre von der Auflösung der bestimten Gleichungen des 1. und 2. Grades, die ebene Geometrie und die ebene Trigonometrie so weit inne haben, dass er eine klare Einsicht in den Zusammenhang der sämtlichen Sätze und Sicherheit in deren Anwendung besitzt. Die Stereometrie ist fernerhin nicht mehr vorgeschriebener Lehrgegenstand*).

*) Durch diese Verfügungen sind die Einrichtungen des hiesigen Gymnasiums, wie dieselben seit 17 Jahren bestehen und allmälich vervollkommnet worden sind, bestätigt worden; einen Zusalz zu denselben aber enthält 3, b und eine wesentliche Abänderung 4, d.