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5) Die Uebungen im Lateinschreiben sind nicht mehr auf grössere Aufsätze zu er- strecken; das Disputiren in lateinischer Sprache und das lateinische Interpretieren der Schrift- 2
steller ist abzuschaffen. Besondere Lehrcurse für antike Prosodik und Metrik, Antiquitäten,
Mythologie und lateinische Stillehre sind unzulässig. 6) Auf die Bildung der Schüler im freien Vortrag deutscher Rede ist eine besondere
und unausgesetzte Sorgfalt zu verwenden.
7) Für den lateinischen Unterricht in den zwei oberen Klassen ist nicht über 8, in den vier übrigen Klassen nicht über 9 Lectionen wöchentlich hinausgehen. Der griechische Unterricht ist in der OQuarta zu beginnen und es sind demselben in keiner Klasse mehr als 6 Stunden zuzuwenden. Für den mathematischen Unterricht sind in allen Klassen vier wöchentliche Lectionen anzusetzen. Der Anfang der Physik ist nach Secunda zu verlegen.
8) In dem schrifllichen Theile der Maturitätsprüfung ist von der Forderung eines freien lateinischen Aufsatzes und eines griechischen Exercitiums abzustehen.
9) Die körperlichen Uebungen sind auf das Exercieren und Schwimmen auszudehnen. Zur Theilnahme am Turnen und Exercieren sind alle Schüler verpflichtet, sofern nicht ein körperlicher Fehler oder der begründete Wunsch der Eltern entgegen steht.
Unter dem 22. November 1849 erliess kurf. Ministerium des Innern eine neue Dienst- anweisung für die Directoren, eine solche für die Lehrer der Gymnasien und ein Regulativ für die Abhaltung der Lehrer-Conferenzen. Zugleich wurde den ordentlichen Lehrern und Hülfslehrern wieder gestattet, Schüler der Anstalt als Pensionäre in ihr Haus aufzunehmen.
Die Bibliothek des Gymnasiums ist ausser den regelmässigen Ankäufen durch Geschenke des Herrn Buchhändlers Elwert und die löblicher naturforschender Gesellschaft zu Marburg bereichert worden, für welche hiermit der gebürende Dank gesagt wird.
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IHI. Statistische Uebersicht.
Am 26. September 1849 wurden mit Zeugnissen der Reife aus dem Gymnasium ent-
lassen die Primaner 1) Gustaf Christian Ludicig Sehäfer aus Marburg, 19 Jahr alt, 10 ½ Jahr im Gymna- sium, 2 Jahr in Prima; er valedicierte mit einer lateinischen Rede„quibus in rebus
Horatius cum rebus romanis consenserit, quibus dissenserit“ und widmet sich dem Studium der Theologie.


