Aufsatz 
Quaestiones Protagoreae / von dem beauftr. Lehrer Dr. Weber
Entstehung
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lehrer Dr. Soldan von dem Gymnasium zu Hanau an das hiesige Gymnasium versetzt. Der Letztere begann seine Functionen mit dem Ablauf der Sommerferien, am 30. Juli 1849.

Unter dem 29. Juni wurde der Candidat des Gymnasiallehramts Christian Wuhelm Michael Grein aus Willingshausen(geboren am 16. October 1825, von 1839 bis 1844 Schüler des hiesigen Gymnasiums) als Practicant an dem hiesigen Gymnasium durch aller- höchste Entschliessung zugelassen. Derselbe begann seine Thätigkeit mit dem 30. Juli 1849.

Durch allerhöchste Rescripte vom 11. October 1849 wurden der Gymnasiallehrer Dr. Hartmann von dem hiesigen Gymnasium an das Gymnasium zu Rinteln, und der Lehrer an der höheren Gewerbschule zu Kassel, Dr. Johannes Hehl, an das hiesige Gymnasium ver- setzt. Der Letztere, welcher bereits vom Jahre 1835 bis zum Jahre 1838 an dem hiesigen Gymnasium gestanden hatte und dessen erfolgreiche Wirksamkeit im besten Andenken ge- blieben war, begann seine Function an dem hiesigen Gymnasium am 2. November 1849.

Nachdem im Laufe des Jahres 1848 von den einzelnen Gymnasien auf Erfordern kurfürstlichen Ministeriums des Innern Vorschläge zu Reformen im Gymnasialwesen einge- gangen waren und inmittelst eine Oberschulcommission gebildet worden war, fand, in Gemässheit einer Verfügung kurf. Ministeriums des Innern vom 23. Merz 1849, eine Be- ratung im Plenum der Oberschulcommission über diese Vorschläge zum Behufe der Begut- achtung derselben vom 11. April 1848 an in Kassel Statt, an welchen der Director des hiesigen Gymnasiums als Mitglied der bisherigen Schulcommission für Gymnasialangelegen- heiten und der Gymnasiallehrer Dr. Hasselbach durch Wahl des hiesigen Lehrercollegiums Theil nahmen.

Unter dem 29. October 1849 wurde vom kurf. Ministerium des Innern in Folge dieser Beratungen und Begutachtungen eine allgemeine Verfügung erlassen, deren wesentlichste Punkte folgende sind:

1) Die Dauer des vollständigen Gymnasialunterrichts ist auf 9 Jahre zu bemessen und

diese sind über 6 Klassen so zu vertheilen, dass auf jede der 3 unteren ein Jahr, auf jede der 3 oberen zwei Jahre kommen.

2) Es sind überall jährige Curse einzuhalten, nach welchem die Aufnahme neuer

Schüler und die Versetzung nur einmal jährlich, zu Ostern, und nur ausnahmsweise ausser dieser Zeit Statt zu finden hat.

3) Wer in die sechste Klasse eines Gymnasiums eintreten will, muss in der Regel das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Die Vorkenntnisse, welche für diese Klasse verlangt werden, sind 4

a) Fertigkeit im deutlichen und nach Verhältnis dieser Altersstufe ausdrucksvollem Lesen und im Schreiben deutscher und lateinischer Schrift;