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trotz aller seiner Anstrengungen, doch nur noch Priester und Prinzen in einsamen Abteien einigen dürftigen Unterricht genossen; wenn in den Zeiten nach den Kreuzzügen vom Volke nur erst der Bürger in handels- und gewerbfleissigen Städten und Städtchen das Bedürfniss fühlte, seine Jugend gegen reichere Almosen, als die jetzigen Honorare, von umherziehenden Brüdern des H. Franziskus im Lesen, Rechnen und Schreiben unterrichten zu lassen: so ward es jetzt seit der Reformation Luther's und Zwingli's selbst in der alten Kirche für wünschenswerth und in der neuen für nothwendig gehalten, dass auch das Landvolk nicht leer ausginge von der Wohlthat des öffentlichen Unterrichts in den gemeinnützigsten Kenntnissen des Christen und Menschen; und in der ersten Verlegenheit schufen die Protestanten alle ihre armen Küster*), mit Hülfe der besseren Pfarrherrn, die vorher nicht selten aufgeklärte Predicanten und Franziskaner gewesen, in Schullehrer um.
So heisst es im 30ten Hauptstück der Homberger Synode(nicht sowohl einer Kirchen- als einer Landes-Versammlung erleuchteter Männer und anderer berechtigter Hessen unter dem Vorsitz des Landgrafen, dessen Vorfahren bereits das Recht, kirchlicher Anarchie zu steuern**) geübt), welche im Jahre 1526, wie schon gesagt, für alle Hess. Lande die Grundlage ihrer späteren Culturverhältnisse geworden ist, in wörtlicher Uebersetzung ohngefähr also:»In allen Städten, Flecken und Dörfern seien Knaben-Schulen, wo die Elementarkenntnisse mit dem Schreiben gelehrt werden sollen.—— Und wenn in einigen Dörfern alle Elementarkenntnisse nicht können vorgetragen werden, so sollen wenigstens die Prediger oder ihre Gehülfen(episcopi saltem aut eorum adjutores) die Knaben Lesen und Schreiben lehren. Es sollen aber die Gemeinden darauf schen, dass sie die zu diesem Amte Tauglichen auswählen, welche die Knaben mit Erfolg zu guten Sitten und löblichen Kenntnissen ermahnen können; für allen nöthigen Unterhalt soll ihnen gesorgt werden, damit sie unabhängiger sich diesem Geschäfte ganz widmen, und Aufseher und Prediger (visitatores et episcopi) sollen darüber wachen, weil nicht wenig, ja am meisten daran liegt, wenn die christliche Jugend wohl unterrichtet wird«.— Wie tief übrigens noch damals das lateinische Priesteridiom die Ursprache der Deutschen in den Hintergrund ge- schoben, sieht man aus der Einschärfung, Abends und Morgens in eben diesen Stadt- und Landschulen die Psalmen lateinisch zu singen, ja in Gottes Wort(in divinis eloquiis) sich allmählig auf diese Weise(also lateinisch!?) einzuüben. Diess hätte schon Karl der Grosse nicht begehrt; der lebhafte Philipp— vielleicht übersah er es, oder dachte, es
*) Sakristane, Sigristen, Messner, oder wie die Akoluthen der alten Hierarchie alle heissen
Nach der sächsischen Kirchen- und Schulordnung unter Kurfürst August von 1580, S. 90 soll
mochten. singen und den Katechismus
keiner Person die Küsterei verliehen werden, die nicht lesen, schreiben, kann. Eben so S. 103 der Braunschweig-Lüneburgischen K. O. Zelle 1619. Eben so Strassburg. K. O. S. 352. Eben so Tübinger K. O. fol. cxx. ff., wo noch steht:„die Pfarrer auf dem Lande müssten, aus Mangel tauglicher Sigriste, selbst die Jugend unterweisen, und mit ihnen Schul halten“. Merkwürdig, dass eine Kirchen-Ordnung aus der andern oft wie abgedruckt erscheint!—
**) Vergl. Reformations-Ordnung im 1. B. der hess. L. O. u. ob. d. Einleit.


