6
Für das Besondere dienten mir von gedruckten Quellen die hessischen Landes ordnungen, und als Leitfaden, zu welchem Strieder's Grundlegung zu einer hessischen Schriftsteller- und Gelehrtengeschichte den Einschlag gab, zwei nun vergriffene Programme von H. O. Duysing und Curtius, sodann von ungedruckten die wenigen Ueberbleibsel von Albis, die mir im Verlaufe meiner Amtsthätigkeit bei verschiedenen Gelegenheiten zu Gesichte kamen. Für das Allgemeine benutzte ich vorzüglich Ruhkopf's treffiiche Geschichte des Schul- und Erziehungswesens in Deutschland, von der Einführung des Christenthums bis auf die Zeiten nach dem dreissigjährigen Kriege; und von da weiter bis jetzt Niemeyer's historischer Anhang zu seinen eben so verdienstlichen als bekannten Grundsätzen der Erziehung und des Unterrichts.
Denn das Besondere und Locale in Beidem kann ohne das Allgemeine kaum ver- standen oder richtig gewürdigt werden. Ja selbst die Zeiträume, ohne die keine drei- hundertjährige auch so kleine Particular-Geschichte erzählt— oder wo sie nur Namen und Zahlen enthält— auch nur einigermassen geordnet werden kann, sind in das all- gemeine Schicksal evangelischer Lehranstalten so innig verflochten, dass sie überall bei- nahe dieselben sind. Demnach hat auch unser Rückblick ziwei natürliche Zeiträume. Der erste erstreckt sich von dem Reformationszeitalter und der gleichzeitigen Stiftung des Pädagogiums mit der Universität durch Landgraf Philipp den Grossmüthigen und die Homberger Synode aus den gemeinschaftlichen Klostergütern bis zum äussern Verfall dieser Lehr-Anstalten im 30jährigen Kriege, oder von 1527 bis 1653. Der zweite reicht von da und der gleichzeitigen Wiederherstellung des Pädagogiums mit der Universität, durch Landgraf Wilhelm VI., unter dem Beinamen des Gerechten bekannt, bis zum innern Verfall des Pädagogiums im 18ten, und seiner allmähligen Wiederbelebung im 19ten Jahr- hundert, oder von 1653 bis 1827, wobei es merkwürdig ist, dass in jenem wie in diesem Zeitraume das Pädagogium jedesmal 9 Directoren hatte, welche Pädagogiarchen heissen, und nun mit ihren Collegen und Zöglingen, so weit es die alten Register gestatten, mit möglichster Berücksichtigung ihrer jedesmaligen Erziehungs- und Unterrichts-Verfassung einigermassen in's Andenken zurückgerufen werden sollen.
Erster Zeitraum.
Vom Stiftungsjahre 1527 bis zum Jahre 1653.
Der allgemeine Character des 16ten Jahrhunderts war in pädagogischer Hinsicht klassisch, d. h. noch wie der des 15ten Jahrhunderts musterhaft, und bei aller Armuth an unserer jetzigen Naturkenntniss und Nationalliteratur dennoch grossartig in genialer,— und religiös in allumfassender Wirksamkeit. Wenn in den Zeiten nach Karl dem Grossen,


