Das von dem ersten Direktor begonnene Album des Gymnasiums zu Marburg enthält zu Beginn folgenden eigenhändigen Eintrag:
Durch höchsten Beschluß im Hauptprotokolle des Gesamt-Staats-Ministeriums, Ab- theilung des Innern, Kaßel am 12. April 1833 no. 121 wurde das Pädagogium von der Landes- universität getrennt, die bisherige Inspection des Pädagogiums und das Padagogiarchat, als mit der dermaligen Einrichtung der Anstalt nicht weiter vereinbar, aufgehoben und die dermal in Function stehenden Mitglieder der Inspection, so wie der die Stelle eines Pädagogiarchen versehende Profeßor Wagner von ihren Functionen gnädigst entbunden, auch der Gelehrten- schule in Marburg der die Zwecke und den Umfang einer solchen Anstalt ſin gegenwärtiger Zeit genauer bezeichnende Name„Gymnasium“, gleich den meisten Gelehrtenschulen im Kur- staate gnädigst beigelegt, endlich durch höchstes Rescript Sr. Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten von Heßen vom 16. April 1833, der Schreiber dieses, bisher zweiter Lehrer an
dem Gymnasium zu Hanau Dr. August Friedrich Christian Vilmar
zum Director des neueingerichteten Gymnasiums zu Marburg huldreichst ernannt.


