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schon Storr hingewiesen, aus dem kategorischen Imperativ:»Du sollst« mit apodiktischer Nothwendigkeit nur der eine Schluss:»also kannst du aus eigener Kraft« sondern nur das Können überhaupt resultieren, womit also das»durch göttliche Hülfe Können« um so weniger auszuschliessen wäre, als es ja doch nach Kant's eigenem Zugeständnis, weil auf freier Zustimmung des Menschen beruhend, durchaus nicht werth- los ist.
Ebensowenig aber wird der Erlöser entbehrlich, wenn Kant den neuen Menschen stellvertretend für den alten leiden lässt; als ob dieser jemals mehr thun könnte, als seine Pflicht ist, und ein überschüssiges Verdienst erwerben, vährend doch auch das Leben des besten unter uns nicht ein schlechthin vollkommenes, sondern nur ein con- tinuirliches Besserwerden ist. Nun beruhigt sich Kant freilich damit, dass Gott in seiner intellectuellen Anschauung um des guten Princips willen den Mangel der empirischen Erscheinung übersehe; wie aber, wenn die Continuität unterbrochen wird?— und ob dies nicht geschehen sei, weiss doch der Mensch nie zuverlässig und soll es nicht wissen, — alsdann kann sie doch auch Gott nicht als vollständig ansehen, und so bleibt doch nichts übrig, als dass entweder Gott mit dem blossen guten Willen sich begnügen oder ein anderer Ersatz eintreten muss.
Pin anderer Mangel zeigt sich darin, dass Christus nöthig sein soll, um durch die statutarische Kirche hindurch das ethische Gemeinwesen zu gründen; wenn aber jenes in aller Menschen Vernunft liegende Ideal der Menschheit in sich selbst die Kraft hat zu heiligen, so ist nicht einzusehen, warum denn noch ein wirklich oder vermeintlich sündloser Stifter der Kirche erforderlich, er ist, dann höchstens als Beispiel zu betrachten.
Auch hat Kant den logischen Dualismus, dass er bald Gott, bald der menschlichen Vernunft gesetzgebende Auctorität zuschreibt, noch nicht überwunden. Jedenfalls kann, qa die Idee Gottes nur eine Folge der Moral ist, er selbst nur Aushülfe sein; wenigstens hat Kant das Verhältnis dieser beiden gesetzgebenden Willen zu einander nirgends gezeigt, und bringt es nun um so weniger dahin eine Gottmenschliche Einheit zu construieren, in der göttlicher und menschlicher Wille eins sind.
Wenn demnach Kant dem Dogma— in gewisser Beziehung allerdings mit Recht— nur eine symbolische Bedeutung zuschreibt, indem er alles historische auf sich beruhen- lässt, ja ihm alle sittliche Bedeutung abspricht, so könnte es scheinen, als ob er für die Entwicklung der Christologie gar nichts gethan habe. Allein wir dürfen nicht vergessen, dass Kant in dem Zeitalter der Aufklärung lebte, dass die Gottheit Christi von diesem längst aufgegeben war, und dürfen ihm nicht zum Vorwurf machen, dass er sie nicht wiederhergestellt. Ist ja doch der Glaube überhaupt»nicht Jedermanns Ding«. Aber sicher gebührt ihm das grosse Verdienst der jideenlosen Zeit eine Idee wiedergegeben zu haben, den Glauben an die Idee des sittlich Guten; mit Recht hat er darauf hin- und nachgewiesen, dass auch die heiligste Geschichte, sofern sie nur als äussere Auctorität


