Bei einer unbefangenen
Kritik der Kant'schen Christologie
springt zunächst in die Augen, dass sie von der der christlichen Kirche in wesentlichen Punkten durchaus verschieden ist. Dies kann aber um so weniger befremden, als Kant die drei grundlegenden Momente der christlichen Versöhnungslehre, den Glauben an Wunder, Geheimnisse und göttliche Gnadenwirkungen überhaupt als ebensoviele Arten des Wahn- glaubens ¹) bezeichnet, und sie demnach in sein System nicht aufnehmen konnte. Es ist ihm demnach die Hypostasierung der zweiten Person der Trinität,(welche er nur als Vorstellung der praktischen Idee, dass Gott in einer dreifachen specifisch-verschiedenen moralischen Qualität gedient sein wollte, bestehen lässt) ein logisch unvollziehbarer Gedanke.
Weiter aber,— da der Mensch nur nach dem, was er selbst gethan, als moralisch gut zu beurtheilen ist, da er selbst den obersten Grund seiner Maximen umkehren muss, sich also selbst heiligt, so ist für Kant der Begriff der Gnadenwirkung überhaupt praktisch von gar keinem Interesse. Denn selbst wenn sie, entweder als Verminderung der Hinder- nisse oder als positiver Beistand nöthig wäre, so muss doch der Mensch— sie annehmen, also wiederum selbsthätig seine Selbstbesserung betreiben.
Damit fällt auch der Begriff der Erlösung, oder concret die Person eines gott- menschlichen Erlösers. Kurz seine Christologie ist durch und durch pelagianisch. Denn da die Annahme göttlicher Einflüsse auf den Menschen den Begriff der menschlichen Freiheit und Verantwortlichkeit zerstören und nur eine Scheinthätigkeit desselben bestehen lassen würde, bei der es stets unentschieden bleiben müsse, was auf menschliche, was auf göttliche Rechnung zu setzen sei, so würde dies in cumulirtester Weise bei einem Einwohnen der Gottheit in einem Menschen der Fall sein. Christus ist ihm also einfach der Stifter der statutarischen Kirche, ein Beispiel wirklicher oder geglaubter Sündlosig- keit, aber der Mensch ist sein eigener Erlöser, denn das Sittengesetz befiehlt:»Du sollst- — also kann er.
Statt dass nun Kant, welcher doch sonst alle äussere historische Objectivität kritisch untersucht, auch die Idee und die Auctorität des absoluten Gehorsam fordernden Sitten- gesetzes geprüft hätte, nimmt er diese ohne weiteres als bewiesen an, als ob nicht auch dem kategorischen absoluten:»Du sollst«— ein bei der unbedingten Herrschaft des radicalen Bösen im Menschen sehr gerechtfertigtes, ja eigentlich zu erwartendes:»Ich kann aber nicht« entgegen tönen könnte.
Jedenfalls aber, selbst wenn Kant Antinomien der praktischen Vernunft, die er doch in der theoretischen zugiebt, nicht annehmen will,— würde doch nicht, worauf
¹) Rel. Seite 283.


