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Die Basis derselben ist der allgemeine Vernunftglaube, der sich Jedermann zur Ueber- zeugung mittheilen lässt, auf den aber trotzdem, wegen der Schwäche der menschlichen Natur, eine Kirche allein nicht gegründet werden kann ¹), da die Menschen ein Bedürfnis naben zu den höchsten Vernunftbegriffen immer etwas sinnlich haltbares, eine Erfahrungs- bestätigung zu verlangen ²).
Darum entsteht— und dies ist nach Kant als das dritte Mitte lzur Ueberwindung
des radicalen Bösen zu betrachten—
III. der Begriff einer Gottesdienstlichen statt einer rein miora- lischen Religion, statt einer idealen, der einer in statutarischer Form erscheinenden Kirche.
In ihr glaubt man Gott einen Dienst zu erweisen durch Erfüllung statutarischer, göttlicher Gesetze, deren Kenntnis nicht durch unsere eigene blosse Vernunft, sondern nur durch Offenbarung möglich ist, die also einen durch Tradition und ganz besonders durch eine heilige Schrift fortgepflanzten historischen oder statutarischen Glauben, einen Kirchenglauben bedingen²). Dieser geht in der Bearbeitung der Menschen zu einem ethischen Gemeinwesen natürlicherweise, als Vehikel und Mittel ihrer Vereinigung zu einem solchen, dem reinen Vernunftglauben vorher4), daher man ihn auch weder zu befehden, noch ihm den Dienst aufzusagen hat 5). Denn obwohl dieses Leitband der heiligen Ueberlieferung, mit seinen Anhängseln, den Statuten und Observanzen, nach und nach entbehrlich werden, und zuletzt, freilich nicht im Wege einer stürmischen und gewalt- samen Revolution, sondern durch allmählig fortschreitende Reform, dem Princip der reinen Vernunftreligion, letztere selbst wiederhergestellt werden muss ⁶), so ist er doch gegenwärtig eine noch nicht zu entbehrende Hülle, unter der allein die wahre Vernunft- religion bis zu ihrer vollen Kraft und Herrlichkeit sich entwickeln kann,— in der wiederum
»Gott Alles in Allem ist.« In diesem allgemeinen Rahmen gestaltet sich nun die Kant'sche Christologie
folgendermaassen:
Es ist einmal eine Beschränktheit der menschlichen Vernunft, dass wir, um uns über- sinnliche Beschaffenheiten fasslich zu machen, immer einer gewissen Analogie mit Natur- wesen bedürfen, und dass wir keinen moralischen Werth von Belang an den Handlungen einer Person denken können, ohne sie auf menschliche Weise uns vorzustellen.—
¹) Rel. S. 137.—*) ib. S. 444.— ¹) ib. S 141.—*) ib. S. 143.— 5) ib. S. 164, 172.— ⁶) ib S. 170, 194. 195.


