Aufsatz 
Geschichte des Gymnasiums zu Hersfeld von 1817 - 1876 / von Philipp Hafner
Entstehung
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breußische PrüfungsReglement von 1834 im Gegensatz zu der dominierenden Stellung der klassischen Sprachen die Riehtung auf eine gleiehmäbiger abgewogene Gesamtbildung ent. sprechend den Ansprüchen, die das Leben der Gegenvart an die führenden Gesellschafts- schichten stellte. Sowohl in der Prüfungsordnung von 1836, wie auch in der einige Er. günzungen und Einschrünkungen enthaltenden Ordnung vom 30. April 188s(und in der vom J. August 1844) wird bestimmt, daß in sämtliehen Spruchen und Wissenschaften, welehe gelehrt werden, eine Prüfung stattfinde,.so daß das Verhiltnis der intensiven und extensiven Fortschritte des Schllers an dem Ziele des Gymnasiums und der Grad seiner tormellen sowohl als materiellen Bildung bestimmt hervortreter.

Demgemüß trat zu der schon früher geforderten Ubersetzung aus dem Deutschen oder Lateinischen ins Griechische und zu der lateinischen Arbeit(Obersetzung eines deut- schen oder griechischen prosaischen Auſsatzes oder freie Bearbeitung eines aus dem Gymnasialunterricht bekunnten Gegenstandes) ferner hinzu ein deutscher Aufsatz, eine Ubersetzung aus dem Deutschen ins Französische, eine mathematische Arbeit, eine Beant. Nortung geographischer und eine Beantwortung geschichtlicher Fragen.

Die Prüfungsordnung vom 30. April 1sas stand in engem Zusammenhang mit einem Erlaſ des Mlinisteriums des Innern von demselben Tag, der für die kurhessischen Gymnasialverhältnisse nicht ohne Interesse ist. Am 13. Januar 18s hatte das Alinisterium von den Gymnasialdirektoren Bericht eingefordert in betreſf des dureh die Uberbürdungs- lagen des Arates Dr. Lorinser veranlagten Rriasses des Königl. Preulischen Ministers der geistliehen pp. Angelegenheiten vom 24. Oktober 1837 und am 30. April erlieg es in Uber. einstimmung mit der weitaus grögten Mehrheit der Direktoren und Lehrerkollegien das Reskript, dag die Gymnasialordnung in Kurhessen überhaupt keine Veründerung bedürfe und das insbesondere in dem Kgl. Preuß. Erlaß vom 24. Oktober 1837 ein hinreiehender Grund, in dem kurhessisehen Gymmasialwesen Finschränkungen und Erweiterungen eintreten 2u lassen, nicht gegeben sci. Dem entsprechend Wurde Griechisch und Franzbsisch als für alle verbindlich beibehalten, und mehrfache Anträge auf Dispensation vom Unterricht im Griechisehen lehnte das Ministerium des Iunern ab u. a. durch Reskript vom 26. August 1840 mit der Begründung, daß eine Dispensation von den Lehrgegenständen, weliche di vesentliche Grundlage des Gymnasialunterrichts hiden, nicht statt. finde. Die Aufnahme der philosophischen Propädeutik in den Unterricht der Prima Rurde dagegen abgelehnt, weil dus Ministerium dieselbe schon wegen des schwankenden Begrifles, der diesem Worte zu Grunde liege, nieht angemessen fnde, wenn es gleich als eine For- derung der Zeit anerkannt werden müsse, die Grundbegrifte der Logik und Psychologie zum Klaren Bewußtsein der Jüngünge zu bringen, welehe zur Universität überzugehen im Begriffe seien, wozu übrigens der gesumte Gymmasialunterricht am zweckmäligsten hin- wirken müisse.

Das Gesamtmaß der Anforderungen an die Prüfinge, wie es in den Verorduungen von 1886 und 1838 festgestellt wurde, ist im grohen und ganzen in der Folgezeit dasselbe geblieben; daher drfte es angebracht sein, die Ziele im einzelnen näher zu betrachten: Im Lateinischen wurde verlangt Fertigkeit, grammatisch richtig ohne auffallende Abirrung vom Sprachgebrauch zu schreiben, Fühigkeit, die Schriftsteller des goldenen Zeitalters zu