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ziplinen für den Lauf eines Halbjahres zurückgeschoben wurden. Auch Nurde damals der Vnterricht im Franüsischen, der bisher als außerordentlieher Lehrgegenstand erteilt vorden war, unter die ordentlichen Lehrgegenstände aufgenommen. Ferner wurde Lateinisch in IV um 2 Stunden verkürt, die für Geschichte gewonnen wurden.
Auch die Leitung der Anstalt erfuhr durch die Neuordnung von 1832 eine Ver. inderung. Nach einem Rrlag des Kurf. Alinisteriums des Iunern sollte auch fernerhin die Rexierung der Provin Jiederhessen in Cassel die obere Aufsieht über das Gymnasium lren, die nähere Aufsicht aber dem Direktor obliegen, jedoch so, daß das aus dem Kreis- rat und dem Geistlichen Inspektor bestehende Vorsteher Amt die ökonomischen Ver. Rältnisse gemeinschattlich mit dem Direktor leitet und beaufsichtigt. Eine eingreifendere Umgestaltung in der Leitung der Anstalt erfolgte durch Erlaß vom 7. Januar 1836, indem die Umterordnung der Anstait unter die Regierung zu Cassel aufgehoben und dieselbe in allen Beziehungen unmittelbar dem Kurf. Mlinisterium des Innern unterstellt wurde, wührend augleich das bisberige Vorsteher-Amt auger Wirksamkeit trat, dessen Befugnisse in gleicher Art wie bei den anderen kurhessischen Gymnasien auf eine aus dem Kreisrat(landrat) und dem Gymnasialdirektor bestehende Verxaltungskommission übergingen. Der Geistliche In- spektor, Kirchenrat D. Schüler, wurde hierdurch aus seinen langjührigen engen Beziehungen zum Gymnasium gelöst; er starb am G. Juli 1838 und Direktor Münseher hielt an seinem Grabe eine Gedenkrede.
Mlit der Aufhebung des Vorsteher-Amtes wurde das letzte Band zerrissen, das das Gymnasium mit der geistliehen Inspektur verband, nachdem üher 1 ½ Jahrhundert bis zum Jahr 1786 Inspektur und Rektorat in einer Hand vereinigt gewesen war und dann wenig- stens der Geistliche Inspektor als Vorsteher im engsten Zusammenhang mit der Anstalt geblieben war.
Zur Beratung und Beschlulfussung ber alle inneren Angelegenheiten des Gym- uasiums, sie mögen Diseiplin oder Uuterricht betreſten, sollte das gesamte Lehrerkollegium an rexelmäligen, wenigstens zweimal im Monat stattfndenden Konferenzen zusammen- treten. Zugleich wurde, um die Aufsicht über die in der Stadt zerstreut wohnenden Schüler zu exleiehtern, nach preußischem Muster das Institut der Klassem- Ordinariate eingeführt.
kine Erweiterung erfuhr das Gymnasium, als durch ein inisterial-Reskript vom 25. Märs 1887 der für die Gelehrtenschule vorbereitende Unterrieht in der hiesigen Stadt. schule beseitit und dadureh die Erriehtung einer fünften Klasse am Gymnasium notwendig wurde, die am 1. November desselben Jahres ins Leben trat, zuniehst in einem Privathause, da in dem Gymmasialgebäude kein angemessener Raum vorhanden war, bis sie im Jahre 1840 in ein neu eingerichtetes Zimmer übersiedeln konnte. Seit Herbst 1841 wurden auch Knaben ohne lateinische Vorkenntnisse aufgenommen, ja sogar bevorzugt, damit von Anfang an ein sicherer Grund gelegt werde; dementsprechend wurde die Quinta in 2 Cöten geteilt und im Lateinischen, meist auch im Rechnem, und, wenn es anging, auch im Deutschen in Ober. und Unter-quinta getrennt.
Wie sehr auch in dem Lehrplan von 18as die alten Sprachen litelpunkt des Gymmasialunterrichts blieben, so zeigt doch die Verorduung vom 30. Juli 1836 betr.
„Linrichtung der Prüfung der Reife für die akademischen Stucien“, ühnlich wie das 2.


