stehern verschiedene Berichte übergeben und von diesen dann mit Beziehung darauf der eingeforderte Bericht erstattet. Es ist aber auf die gemachten Vorsehläge nie etwas erfolgt.
Wus übrigens den Unterriehtsbetrieb, die Methode, betrifft, so wurde das Schwer. gewicht auf die grammatischen Ubungen gelegt, denen auch die Lektüre vielfach dienen mugte. Zwar hielt man wenigstens z. T. auf eine gute Ubersetzung. und von den meisten Sehrittstellern mußten Schriftlehe bersetzungen angefertigt werden; allein die sog. statarische Lektüre, besonders die der Ciceronianischen Sehriften, diente der nüheren Be- kanntschaft mit dem Stil. Und daß auch Homer weniger nach groſlen Gesiehtspunkten be- handelt wurde, zeigt die Notiz in dem Jahresberieht von 1818:„Ilomer, Ilias IV, 364 bis VI, 236 mit genauer Erklärung und besonderer Rücksieht auf Grammatik und Metrum.“ Auch scheint die Erklärung in antiquarischer, mythologischer, ästhetischer usw. Beziehung sehr ausgedehnt gewesen zu sein.
Die äugere Leitung des Gymnasiums lag in den Hinden der beiden Vorsteher, des Geistliehen Inspektors(damals Dr. K. Fr. Schüler) und des Oberschultheisen(seit 1821 Kreisrats, damals Hartert). Diese hatten in allen das Gymnasium betreffenden Angelegen- neiten zu berichten und ihr Gutachten abzugeben und die Einführung neuer Lehrer zu be. sorgen; an sie ergingen die Verordnungen des Obersehulrats. Die Befugnisse dieses Ober- schulratskollegiums gingen nach dessen Aufläsung im Jahr 1821 auf die Kurf. Regierung der Provinz Niederhessen in Cassel über. Die innere Leitung lag dem Rektor ob, dem die Aufsicht über die Lehrer und die Handhabung der Disziplin den Schülern gegenber über- tragen war.
Die im Jahre 1817 erhöhten Gehälter erfuhren eine weitere Steigerung im Jahre ¹sis, als nach dem Tode des pensiomierten Rektors Wille die 200 Taler betragende Pension desselben derurtig verteilt wurde, daß der Rektor und der à. Lehrer je 50, der 2. und 4. Lehrer je 30 Tuler Zulage erhielten, während der Rest teils dem Pedellen verwilligt, teils der Bibliothek zugewendet wurde. Auch wurde dureh Reskrit des Oberschulrats vom 5. Januar 1819 der Uberschuß der Rezeptionsgelder:) über das im Etat angenommene Quantum von 38 TIr. 24 Albus unter die Lehrer verteilt, indem der Rektor 50, die anderen Lehrer je 21 Taler erhielten; doch wurde durch Reskript vom 19. Mai 1820 bestimmt, daß eine weitere Bewilligung von Zulagen aus den Abzidentien nicht zu genehmigen sei. In- dessen wurden anch noch einmal im Jahre 1826 solehe Gratifikationen ausgezahlt, well die Zahl der Auſgenommenen im Jahre 1825 sehr grol gewesen war.
Den Schülern war der Besuch von Gast. und Wirtshäusern, das Kartenspiel überhaupt, sowie das Billardspiel an öffentliehen Orten, sowie öftentljehe Tünze untersagt, dagegen wurden in dem grofenn Hörsaal des Gymnasiums zuweilen Abendgesellschaften ver- anstaltet, an denen sich Hersfelder Damen in Begleitung ihrer Eltern beteiligten.“) Indessen scheint es, als ob die Disziplin vieles zu wünschen übrig gelassen habe. Im Jahre 1824 wenigstens erhob das NMinisterium den Vorwurf, das die Hersfelder Gymnasiasten dem Branutweingenuß ergeben seien und dal sie auf der Universität zu dem ungebildetsten Teile der Studierenden gehörten. Während der Rektor den ersten Voraurf wenigstens in be-
¹) Das Rezehtiansgeld bottzug 5 Rux. 15 AIbus. das Schulgld Juhrieh 12 Rül ³) Vel.„Ein Gllelewunsch.ö. zur shojähricen Jubelkeier am 2. Juli 1870 von(Dittmayr S. 12.


