nische, woraus„erhellt, dag er den Geist der Sprache kennt“, oder auch eine freie Aus- arbeitung, 3. im Deutschen die Disposition eines gegebenen Themus und Ausarbeitung des kingangs oder eine freie Ausarbeitung eines gegebenen Satzes nuch einem orgeschriebenen In der mündlichen Prüfung sollte der Examinand in der griechischen Sprache irgend eine Stelle des Jacobs'schen Elementarbuches und den Homer übersetzen und grammatisch und sachlich richtig erklren, im Lateinischen Cicero, Livius, Tacitus, Virgil, Horaz, Orid mit Fertigkeit übersetzen und erläutern; im Deutschen wurie Keuntuis der Theorie des Stils, sowie die Rrklärung eines Stückes aus einem auf dem Gym- masium gelesenen deutschen Dichter verlangt; in der Mathematik sollte der Prüfing zcigen, daß das Studium der Mathematik auf die Bildung seiner Seelenkrüfte soviel Einfiul geiußert habe, als für einen Studierenden notwendig ist; insbesondere sollte er examiniert verden über Gleiehungen I. Grades, Elementargeometrie und die Anfungsgründe der Stereo metrie; in der Geschichte wird verlangt allgemeine Kenntnis der Hauptepochen der Weltgeschichte, wobei jedoch der Examinand seine pragmatische Kenntnis der Geschichte zcigen muß. Auferdem muß der zukünftige Theologe Kenntnis der hebriüischen und der nellenistischen Sprache besitzen; auch hat der Prüfing Gelegenheit, in den übrigen Gegen- stäünden des Unterriehts seine Konntnisse zu beweisen.
Die Zeugnisse wurden in Form eines Protokolls abgetaßt und für das Gesamt. ergehnis der Prüfung folgende Grade festgesetzt: a) ziemlich, b) gut, c) schr gut, d) aus. gezeiehmet gut, alle mit dem Pridikat vorbereitet- zu verbinden. Auf die Klassenleistungen sollte dabei Rieksieht genommen werden.
Am 11. September 1820 wurde die erste Maturitätsprüfung in Gegenwurt des Vor- stehers, Geistliehen Inspebtors Dr. Schller, abgehalten, wobei sich über die Ausführung der neuen Ordnung unter den MHitgliedern des Lehrerkollegiums einige Meinungsverschieden- heiten ergaben, indem besonders der Konrektor Kraushuar den strengeren Stundpunkt vertrat.:)
kine bestimmte Zeit für den Aufenthalt in der oberen Klasse war nicht festgesetat; als jedoch 1823 von den 17 Abiturienten zwei als„ziemlich⸗ vorbereitet zur Universität abeingen, die gegen den Rat der Lehrer auf der Prüfung bestanden hatten, obwohl sie erst ein halbes Jahr die erste Klasse besucht hatten, wurde ihnen höehsten Orts aufgegeben, erst ein besseres Leugnis beizubringen, bevor ihnen die Erlaubnis zum Studieren erteili wurde; dem Lehrerkollegium aber wurde größere Strenge beim Maturitätsexamen anbefohlen, worauf das Recht auf Zulassung an den 1'jährigen Besuch der ersten Klasse geknpft wurde.
lino im Dezember 1828 auf Veranlassung des linisteriums des Innern an die beiden Vorstsher erlassene Verfügung der Regierung, nach Anhärung der Lehrer z2u berichten, was hinsichtlich des Personals der Lehrer, der Gegenstände des Unterriehts, der Methode der Unterweisung und der Disziplin der Schüler zur Verbesserung des Gymnasiums in Her- feld nötig erscheinen möchte. um dasselbe 2u der Vollkommenheit zu erheben, dal es allen Worderungen, welche man mit Rücksieht auf den Zweck einer solehen Austalt an dasselbe stellen kanm, vüllig entspreche, führte zu eingehenden Besprechungen, ohne dal man zu einer Ubereinstimmung gekommen würe. Vielmehr wurden von den Lehrern den Vor-
¹) Pratskal der 1. Maturitäteprüfung.


