Aufsatz 
Festschrift zur Einweihungs-Feier des neuen Gebäudes für die Oberrealschule Marburg a. d. Lahn
Entstehung
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Leidensgeschichte, die doch auch in gewisser Beziehung der unfreiwilligen Komik nicht ent- behrt. Wie nicht anders zu erwarten, war diese gesamte Zeit angefüllt mit Vorschlägen und Verhandlungen über eine anderweitige Organisation; mehrmals war die Anstalt nahe daran unterzugehen, ja am 12. Juli 1853 war sogar schon ihre Auflösung vom Ministerium verfügt. Immer neue Versuche wurden geplant und auch ausgeführt, allgemeine und fachliche Bildung stritten um die Herrschaft, aber es fehlte an einem festen einflussreichen Willen, der auf pädagogische Einsicht und Erfahrung gegründet war. So war die Schule in den ersten drei Jahrzehnten ein gefügiger Spielball der Verhältnisse, abhängig von jeder materiellen und politischen Lage. Unter diesen Umständen konnte natürlich die Stadtvertretung sich zu einem grossen pekuniären Opfer nicht entschliessen, und somit ist es der Schule nicht vergönnt gewesen, aus sich selbst heraus der Realschulidee zum Siege zu verhelfen. Sie war und blieb vielmehr eine Fachschule, die bald einmal mehr, bald auch weniger die Richtung auf den zukünftigen Beruf ihrer Zöglinge betonte. Technologie, wie architektonisches und Maschinen-Zeichnen nahm mit den mathematischen Lehrfächern, darunter auch dem kauf- männischen Rechnen, den breitesten Raum unter den Unterrichtsgegenständen ein und stempelte die Schule zu einer Vorbereitungsanstalt für die Technik und das Gewerbe. Fremde Sprachen traten dagegen zum Teil ganz zurück, und die ethischen Fächer waren meist sehr mässig bedacht oder fielen auch ganz aus. Das Ziel aber konnte und sollte nicht erreicht werden, den Schülern eine höhere Allgemeinbildung auf ihren Lebensweg zu geben, welche sie befähigte, gestützt auf eine sichere Grundlage höhere geistige Interessen in ihrem zukünftigen Berufe zu pflegen.

Als die Anstalt nun in die preussischen Schulverhältnisse eingefügt werden sollte, da war es erklärlich, dass sie die lateinische Sprache in ihren Organismus aufnahm. Damals

gab es ausser dem Gymnasium und Progymnasium die Realschule I. Ordnung und Plir höhere Bürgerschule(heute Realgymnasium und Realprosyinbatum) und ausserdem Realschulen

II. Ordnung, d. h. siebenstufige Anstalten ohne Latein. Da die letzteren gar keine Berechtigungen besassen, und da auch die Fortdauer des staatlichen Zuschusses an den obligatorischen Unterricht in der lateinischen Sprache geknüpft wurde, so wurde naturgemäss die höhere Bürgerschule gewählt, die am 25. Januar 1870 das Recht der Entlassung gsprüfung und nach Einführung des Normalet tats am 13. Februar 1878 die volle Berechtigung erhielt und nach Erlass der Lehrpläne vom Jahre 1882 den Namen Realprogymnasium bekam. Vom Jahre 1892 an ist die Anstalt in eine lateinlose Realschule umgewandelt worden; als solche wurde sie am 9. IV. 1898 anerkannt. Am 29. V. 1899 wurde ihr die Anerkennung als Oberrealschule zuteil.

Durch die Lehrpläne vom 6. December 1891 und die neuen Berechtigungen ist das lateinlose höhere Schulwesen wesentlich gefördert worden. Es wurde festgestellt, dass eine höhere Allgemeinbildung auch ohne die lateinische Sprache erzielt werden kann, und dieser Ansicht wurde durch eine wesentliche Vermehrung der Berechtigungen Rechnung getragen. Gymnasium, Realgymnasium und Oberrealschule sind als Parallelanstalten zur Erwerbung einer höheren Allgemeinbildung anerkannt; die realistische Ausbildung soll als möglichst gleichwertig der sogenannten humanistischen an die Seite gestellt werden. Und in der That ist in den Lehrplänen aller Arten von höheren Schulen eine so grosse Annäherung geschaffen worden, dass man den alten Unterschied zwischen der humanistischen und der realistischen Schulbildung auf die heutigen Gymnasien und Realanstalten nicht mehr in Anwendung bringen kann. Die Lehrziele und Lehrpläne stimmen in den ethisch bedeutsamsten Fächern: Religion, Deutsch, Geschichte mit Erdkunde völlig überein, ja im Deutschen hat die Oberrealschule noch ein bedeutendes Uebergewicht über das Gymnasium, das sie mit Recht dazu verwendet, ihre Zöglinge in die ewig währenden Schönheiten der Antike einzuführen. Die hervorragenden Dichtungen der Griechen werden den Oberrealschülern nahe gebracht; diese sollen sich erquicken an den hehren Schöpfungen Homers, sie sollen erhoben werden durch die herrlichen