Aufsatz 
Montesquieus Theorie vom Ursprung des Rechts / von Kurt Glaser
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zur Sicherung gegen ihre Mitbürger ihre Wohnungen abzuschließen, in der Weise auseinander, daß er diese Tatsache, welche Hobbes nur als einen Rest der im Urzustande der Menschheit berechtigten Notwehr begreiflich fand, vielmehr als eine Folge des seiner Ansicht nach erst seit der Gründung von Staats- wesen herrschenden Kriegs auffaßt.Hobbes demande pourquoi, si les hommes ne sont pas naturellement en état de guerre, ils vont toujours armés? et pour quoi ils ont des clefs pour fermer leurs maisons? Mais on ne sent pas que l' on attribue aux hommes, avant l' établissement des sociétés, ce qui ne peut leur arriver qu' après cet établissement, qui leur fait trouver des motifs pour s'attaquer et pour se défendre. II. 2, S. 95.

Während also Hobbes die Ursache für die Be- seitigung des Naturzustandes in einem allgemeinen, die Existenz des Menschengeschlechts gefährdenden Kriege erblickte, gelangte Montesquieu durch eine erneute Prüfung einzelner seiner Argumente zu dem der Hlobbes'schen Ansicht widersprechenden Ergebnis, dass nicht der Zustand eines allgemeinen Krieges, sondern das durch die natürliche Schwäche und Furchtsamkeit der Menschen bedingte Bewußtsein, sich nicht einzeln im Dasein behaupten zu können, den Zusammenschluß zu staatlicher Gemeinschaft und die Gründung rechtlicher Ordnungen veranlatt habe.

Die Erkenntnis, daß der Naturzustand zu Gunsten rechtlicher Ordnungen verlassen werden müsse, postu- liert die Frage, wie der UÜbergang vom natürlichen Einzelleben zur staatlichen Gemeinschaft zu er klären sei.

Bezüglich der Lösung dieser Frage sind Hobbes und Montesquieu nur insoforn einig, als sie im Einklang mit der in der Naturrechtsschule stets wieder- kehrenden Anschauung den Zusammenschluß zu geordneten Staatswesen auf gewisse, in den Menschen