Aufsatz 
Montesquieus Theorie vom Ursprung des Rechts / von Kurt Glaser
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Würde wegen in beständigen Krieg geraten, jene Tiere aber höchst selten, verbindet er die weitere, gleich- falls aus seiner Auffassung des menschlichen Wesens gerechtfertigte Behauptung, daß dem Menschen nicht sowohl die Freude an dem Besitz, als die höhere Freude an einem grõßeren Besitz, als ihn andere naben, eigen sei. Damit stellt Hobbes den(freilich unbewiesenen) Satz zusammen, daß unter jenen Tieren das allgemeine Gut auch das Gut jedes einzelnen sei, mithin das Streben nach dem letzteren dem ersteren zu Gute komme. Als weitere Einwendungen, welche sich aus der Vergleichung der menschlichen und tierischen Natur ergeben, macht Hobbes geltend, daß jenen von Aristoteles als staatsklug bezeichneten Tieren sowohl die Vernunft, welche die Menschen zu un- günstigen Urteilen über die Regierung befähige, als auch diegroße Kunst, das Böse für Gutes zu halten, sowie die Fähigkeit, zwischen Schaden und Unrecht zu unterscheiden, abgehe. Indem Hobbes schließlich noch den aus seiner Definition von dem Begriffe des Staates(als eines durch Verträge gebildeten künst lichen Körpers) abgeleiteten Unterschied, daß die Ein tracht unter den Tieren sich als Werk der Natur, diejenige unter den Menschen als ein Werk der Kunst und eine Folge von Verträgen darstellt, zu Hilfe nimmt, glaubt er die Kette seiner gegen die aristotelische Ansicht gerichteten Beweisführungen geschlossen.

Die Grundlage für die Darlegung seiner eigenen Ansicht, welche er der aristotelischen Auffassung ent- gegensetzte, lieferte ihm seine Theorie der mensch- lichen Natur, die er, in Übereinstimmung mit der Richtung seiner Moral, auf durchaus selbstsüchtige Triebe zurückführte. Auf Grund einer allerdings ein- seitigen und oberflächlichen psychologischen Be- obachtung stellte Hobbes die Leidenschaften der Ehr- begierde(gloria) und des Eigennutzes(commodum)