— 9—
Amsterodami 1669, I. 2, annotatio S. 7; vgl. auch I. 14, S. 16, 17). andererseits leitet er aus der Tat- sache, daß die Menschen nicht zur Anerkennung der Gewalt solcher Verträge hätten gelangen können, wenn sie nicht die Nachteile eines ungeselligen Zustandes erfahren hätten, den Schluß her, daß die Menschheit nicht von Anbeginn in staatlicher Gemeinschaft gelebt haben, ihr also die Befähigung zu staatlichem Zu— sammleben von Natur nicht zukommen kann(„De cive“ I. 2, S. 7). Die weiteren Beweisgründe, durch welche Hobbes(„Leviathan“, übersetzt Halle 1794, II. 17, S. 163 ff.) die Unmoõglichkeit einer geselligen Anlage unter den Menschen zu erhärten sucht, stellen sich dar als Einwendungen gegen die von Aristoteles zur Begründung seiner Ansicht herangezogenen Ver- gleichung der Menschen mit den friedlich in dem-— selben Korbe oder Erdhaufen zusammenlebenden Bienen oder Ameisen, welche auch ohne die Fähigkeit, sich vermittelst der Sprache über das zum allgemeinen Wohl Dienliche zu verständigen, sich, gleichsam als staatskluge Tiere, durch ihr eigenes Urteil und ihre eigenen Triebe zu friedlichem Zusammenleben leiten lassen. Die Beweiskraft der von Aristoteles aus der Beobachtung der tierischen Natur für die! Beurteilung des menschlichen Wesens gezogenen Folgerung, welche Hobbes bereits in seiner Schrift„De cive“ IJ. 2, S. 2 als einen„error a nimis levi naturae humanae contem- platione profectus“(wir würden sagen, als einen auf oberflächlicher Betrachtung der menschlichen Natur beruhenden irrigen Analogieschluß) bezeichnet hatte, sucht Hobbes, in genauerer Ausführung dieses Ein— wands, an der bezeichneten Stelle seines„Leviathan“ durch eine Reihe von Argumenten zu entkräften, welche er dem zwischen der menschlichen und tierischen Natur bestehenden Unterschied entnimmt. Mit dem aus seiner Theorie der menschlichen Natur hergeleiteten Satz, daß die Menschen der Ehre und


