Aufsatz 
Montesquieus Theorie vom Ursprung des Rechts / von Kurt Glaser
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nicht anders zu erwarten gewesen wäre), stand seinen Biographen und Kritikern gleichwohl hinreichend fest, auch ohne daß eine Darlegung der Ansichten Montesquieus über die Entstehung des Rechts im Einzelnen gegeben worden wäre.

Für die Erledigung dieser Aufgabe, welche die vorliegende Untersuchung nachtragen soll, gibt Montesquieu selbst den besten Hinweis, wenn er seine Bemerkungen über den Ursprung des Rechts(Esprit des lois I., 1. 2. éd. Laboulaye III S. 89 ff.) alsAn- griff auf die Theorie des Hobbes bezeichnet²). Da Montesquien diesen Standpunkt in dem ganzen Gange seiner Darlegungen in der Weise wahrt, daß er aus schließlich durch den Widerspruch gegen die An sichten des Hobbes zu der Formulierung seiner eigenen Anschauungen gelangt, so ist es erforderlich, von den von Hobbes in seinen SchriftenDe cive(1642) und Leviathan(1651) vertretenen Theorien auszugehen, um die von Montesquieu in nicht immer gerade durch- sichtiger Form vorgetragenen Ansichten durch ihre Beziehungen zu den sehr ausführlich begründeten An schauungen des englischen Philosophen zu erläutern.

Die Polemik Montesquieus richtet sich keines- wegs gegen den Grundgedanken der von Hobbes über die Entstehung des Rechts geäußerten Anschauungen (in der Weise, daß Montesquieu die Lõsung der ganzen Frage in anderer Richtung als Hobbes gesucht hätte), sondern sie bezieht sich lediglich auf gewisse,

²)Défense de l' Esprit des lois(oeuvres complètes, éd. Laboulaye. VI. S. 144, 145):L' auteur a eu en vue d' attaquer le système de Hobbes... undMais il en résulte toujours que l' auteur a attaqué les erreurs de Hobbes...

³) Ein Ansatz dazu ist indessen tatsächlich unverkennbar, wenn Montesquieu dem eigentümlichen Geiste einer jeden Nation, wie er durch die Eigenschaften, Sitten und Gewohn- heiten eines Volkes sowie durch die Naturverhältnisse des Landes gebildet wird, bei der Gestaltung der Gesetze eine große Bedeutung eingeräumt wissen will, eine Forderung, mit