Aufsatz 
Montesquieus Theorie vom Ursprung des Rechts / von Kurt Glaser
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Bei der Betrachtung der rechts- und staatsphilo- sophischen Theorien Montesquieus haben in der bis- her erschienenen zahlreichen Literatur ausschließlich die den positiven Rechts- und Staatsordnungen gewidmeten umfangreichen Darlegungen des großen Staatsrechtslehrers eingehende Berücksichtigung und Würdigung gefunden. Dagegen ist die Anschauung, welche Montesquieu über die im 17. und 18. Jahr- hundert viel umstrittene Frage nach dem Ursprung des Rechts in den beiden Eingangskapiteln seines Esprit des lois geäußert hat, von jeher als neben sächlich behandelt worden, wohl in Erinnerung an die schon von Rousseau) betonte einseitige Rücksicht- nahme Montesquieus auf die positiven Rechtsordnungen und in dem Bewutßztsein, daß eine genetisch-philo- sophische Untersuchung über Recht und Staat dem Geschmacke und Geschicke eines praktisch denkenden Staatstheoretikers widersprochen haben würde, welcher nicht als Systematiker und gelehrter Pedant, sondern alsMann von Welt und von vornehmer Stellung (R. v. Mohl, Geschichte und Literatur der Staatswissen- schaften III[1858] S. 386) schreiben wollte und seine Stoffe mehr geistreich als gründlich zu behandeln pflegte. Daß Montesquieu als ein Anhänger der von Hugo Grotius begründeten Naturrechtstheorie zu gelten habe(wie es von einem Schriftsteller jener Zeit auch

¹).. Montesquieu... n' eut garde de traiter des principes du droit politique; il se contenta de traiter du droit positif des gouvernements établis; et rien au monden' est plus différent que ces deux études. Emile V. Buch.(Oeuvres complètes de Rousseau. Lyon 1796, X. S. 164).