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gemeinem Gebet um Schutz und Bewahrung der Kirche. 24) Die Messe, wenn sie geschieht mit Communikanten und nach der Einsetzung Christi. Doch kann der Kanon, den die Apostel nicht gehabt, darin ohne Aberglauben nicht behalten werden. Auch müßten die Evangelien und Episteln in verständlicher Sprache dem Volk vorgetragen werden, wie die Päpste und Kaiser selbst befohlen haben. 25) Die Aufhebung des Kreuzes in der Osternacht, die Erhebung des Bildes Christi am Himmelfahrtsfest, samt der Taube am Pfingsttag könne man zur Erinnerung für das junge Volk noch eine Weile leiden; es wäre aber nützer, man predigte fleißig von solchen Artikeln.
Innerhalb der nächsten Jahre vollzog sich die Umwandlung ohne besondere Schwierigkeit. Nur die Kanoniker haben länger widerstanden und fügten sich zum Peil nur der Gewalt, obwohl eine spätere Rechtfertigungsschrift das leugnet und behauptet, „die Stifts- und Klosterpersonen sind nicht allein zur Lehre und Religion der Augs-— burger Confession, sondern auch in den Ehestand gutwillig getreten. Auch hat die Anderung der geistlichen Güter und Renten keine Ursache zur Anderung des Standes für sie sein können, weil sie auf Lebenszeit bei ihren Pfründen gelassen und erst nach ihrem Tod alles zu Kirchen und Schulen verwendet worden.« Wie es überhaupt mit dem glimpflichen und freundlichen Belehren in jener Zeit stand, geht aus einer Ver-— ordnung vom Jahre 1570 hervor:»Alle Sorten und Rotten der Wiedertäufer, Schwenkfeldische Verächter der heiligen Sakramente sollen vom Pastor unterwiesen und ermahnt, dem Consistorium gemeldet, öffentlich excommuniciert und des Landes verwiesen werden. Versäumnis der Predigt und Verachtung der Sakramente aus Vorsatz und Mutwillen soll mit Geld oder Turm gestraft werden. Wenn es aber aus Nachlässigkeit geschähe, soll der Verbrecher um einen Ortsgulden gestraft werden. Ebenso auch die, so ihre Kinder und jung Gesinde nicht zur Kinderlehre schicken. Diejeuigen, welche auf Sonn-— und Feiertage ohne dringende Not verreisen oder die Predigt versäumen, sollen einen Gulden erlegen, davon 4 Albus dem Schultheiß und Gerichtsknecht, das andere in den gemeinen Kasten gegeben werden soll.« Auch in anderen Stücken zeigte sich's bald, daß sich die Dinge unter dem Scepter der Staatskirche durchaus nicht angenehmer an— ließen, als es unter dem Krummstab der Fall gewesen war. Dafür kehrte aber im ganzen in die kirchlichen Verhältnisse größere Ordnung, Ernst und Zucht ein.
22. Das Interim in Nassau.
Während der Papst und die streng lutherischen Theologen das Augsburger Interim entschieden zurückwiesen, unterwarfen sich nach der Schlacht bei Müblberg die meisten evangelischen Fürsten, wenn auch mit innerem Widerstreben und nach mancherlei Schach- zügen der Übermacht des Kaisers. Zu ihnen gehörten auch die nassauischen Grafen. Um so erfreulicher aber zeigte sich jetzt der protestantische Geist unter den Pfarrern und dem Volk.
Im Dillenburgischen nahm der hochverdiente Superintendent Mag. Sarcerius alsbald seinen Abschied, um nicht unwürdigen Zumutungen ausgesetzt zu sein. Mit Wehmut sah ihn der Graf scheiden und gewährte ihm wenigstens noch eine ansehnliche Reiseunterstützung. Die zurückgebliebenen 18 Geistlichen erklärten, als das Interim veröffentlicht wurde, es seien einige Artikel darin, die der heil. Schrift nicht zuwider seien, und sie würden sich diese gefallen lassen, wenn sie allein stünden. Daneben aber seien die vornehmsten Glaubenslehren, an denen der Seelen Seligkeit liege, dem lauteren Worte Gottes entgegen, verworfen. Sie könnten es also nicht annehmen. Ihr Predigt— amt wollten sie weiter treulich versehen, bis Priester berufen werden sollten, um nach


