Aufsatz 
50 Jahrfeier der Oberrealschule zu Grünberg i. H. : 22.-24. Mai 1926 ; Gedenkblätter / von W. Angelberger
Entstehung
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Wegen früherer Reibungen und weil solche auch in Zukunft in Aussicht ständen, kamen aber 1564 die beiden Parteien im Diezer Vertrag überein, sich in den Besitz zu teilen, jedoch unter der Bedingung, daßdie Nassau-Diezischen Herren die Unterthanen von der alten Religion mit der That nit abhalten, zwingen oder ihnen einigen Ohngnad derhalben erzeigen, sondern einen Jeden seinem Gewissen nach bei denen im Religionsfrieden zugelassenen Religionen ohnbeschweret bleiben lassen.... Auch sollen die Stiffter und Clöster, Geistliche und Pfarrherren ihren Zehnten, Renten und Güter gefolgt und ihnen darau treulich geholfen werden.: Immerhin war damit der Weg zur Reformation»ohne Gewalt« freigegeben. Noch ehe der Vertrag abge- schlossen war, hatte der Graf Johann von Dillenburg dazu Schritte getan und sich dafür von Sarcerius ein umfangreiches»Bedenken, wie man erstlich die Reformation füglich bei den Pfarrherrn anfangen möchte« ausarbeiten lassen, damit nicht Halles plötzlich über den Haufen gestoßen«, sondern»alles sucessive aufs glimpflichste und freundlichste abgehandelt werde.« Bald aber belehrte ihn seine Geistlichkeit, daß er als Landesherr, dem nun einmal das Reformationsrecht zustehe, in seinen Gebieten nicht zwei so wider- wärtige Religionen dulden könne, wenn man auch wohl noch eine Zeit lang vom Papst-

tum viel bestehen lassen müsse, sonderlich was die äußeren Zeremonien anlange. Interessant ist es nun zu sehen, welche Zeremonien damals den meisten Anstoß gaben und welche darum als ganz und gax nicht zu duldende galten. Diese waren 1) die Meß, wie sie noch im Papsttum gehalten wird. ²2) Weihwasser und geweiht Salz, wegen des Exorcismi(Beschwörung). 3) Die heiligen Fahrten undGötzenctrachten, auch Wallfahrten. 4) Umtragung des Sakraments und Einschließung, auch Räuchern, Knien und Anbeten vor den Ciboriis(Sakramentsbehältern). 5) Weihung der Lichter, Kräuter und anderer Dinge um des zauberischen Exorcismi willen. 6) Das Feuersegnen und die Osterkerze. 7) Das Taufsegnen. 8) Das Glockentaufen. 9) Der Weihbischöfe Consekration der Gotteshäuser, Altarien und Kirchengefäße. 10) Die Würze und Lichterweihung. Als»Mittel- dinge oder Ceremonien, so etlich ermaßen leidliche galten: 1) Der Circuitus(Umgang) des Sonn- tags mit einem christlichen Psalm und Fahne zum Zeichen des Triumphes Christi. 2) Die Procession, nur ohne Umtragen der»Götzen« und Monstranzen. 3) Das Räuchern in der Kirche, zur Erinnerung des Gebets und Reinigung der Luft. 4) Die Bilder, sonderlich Christi, nur nicht, daß man vor ihnen niederfalle. 5) Das Meßgewand, Chorrock und anderer Ornat. 6) Die Kerzen und Lichter auf dem Altar. 7) Die Fastentage, doch ohne abergläubischen Verdienst. 8) Die Firmung, wie sie in der Kölnischen Reformation(Melanchthons) zu halten verordnet; denn so ist sie höchstnötig und nützlich. 9) Das Salz und Chrysam(Salböl) bei der Taufe, doch allein als Zeichen, welche nicht vom Weih- bischof bezaubert noch beschworen. 10) Die Beichte, wenn sie ohne Aufzählung aller Sünden und nur mit der Bedingung der Reue und der kanonischen Genugtuungen gehalten wird. 11) Die Kerzen, die den Sterbenden in die Hand gegeben, und das Krucifix, das ihnen vorgehalten wird. 12) Die Nachtwache(Vigilien) bei den Verstorbenen, wenn sie, wie bei den Alten, geschieht zum Trost und zur Erinnerung der Lebendigen. 13) Die Procession zum Grabe, wenn sie geschieht mit Gesang und nachheriger Predigt. Das Kruzifix bei der Procession mag auch noch bleiben. 14) Anstatt der Vigilien mag man deutsche Psalmen singen und eine Lektion aus dem heiligen Hiob. 15) Die Ein- segnung der Eheleute vor der Kirche in deutscher Sprache. 16) Die Einsegnung der Wöchnerinnen. 17) Vesper und Messen sollen an den Orten, wo Schulen sind, um der Jugend willen bleiben; doch mit deutscher Lektion des Capitels und der Gebete. Die Gesänge müßten auch rein sein. Statt des Salve regina(Gegrüßt seist Du, o Königin!) könnte man Salve rex misericordiae(Gegrüßt seist Du, König der Barmherzigkeit!) oder eine andere Antiphonie singen. 18) Die Festtage der Heiligen doch mit Predigt und ohne abergläubische Gesänge. 19) Die Gesänge in der Kirche de ltembore, doch ohne Anrufung der Heiligen, auch in deutscher Sprache. 20) Das Geläute bei den Verstorbenen, zur Erinnerung an Sünde, Tod und Gottes Zorn. 21) Das Läuten mit der Glocke morgens, mittags und abends, zur Erinnerung an das Gebet und Leiden Christi. 22) Gemeine Bettage in der Woche statt der Privatmesse, mit Katechismuspredigt auf den Dörfern und Bußpredigt in den Städten. 23) Kirch- weihe und Gedenktage der Schutzheiligen mit Predigt über die wahre Verehrung der Heiligen und