Aufsatz 
50 Jahrfeier der Oberrealschule zu Grünberg i. H. : 22.-24. Mai 1926 ; Gedenkblätter / von W. Angelberger
Entstehung
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irre machen lassen; die könnten auch vom Teufel herrühren. Die Leute sollten zu Hause ihre Pflicht tun, sich an die Predigt und die Sakramente ihrer Kirche halten und in Nöten den allgegenwärtigen Gott anrufen. Sodann wendet sich das»Bedenken« gegen die Kirchweihen, die jetzt ganz zum Jahr- markt herabgewürdigt seien und am besten ganz aufgehoben würden. Vorläufig sollen sie wenigstens alle im Lande auf einen Tag verlegt werden. Statt des unverständlichen Kirchengesangs soll in Zukunft verständlicher, d. h. wohl deutscher Gesang eingeführt werden. Über die Zeremonien und Feiertage soll man das Volk aufklären, damit es wenigstens weiß, wofür sieé da sind. Auch die Ohrenbeichte bleibt bestehen, doch soll sie in Zukunft in der Kirche und nicht mehr wie bisher in Stuben und an verdächtigen Orten abgehalten werden, auch wird streng verboten, nach etwas Un- geschicktem zu fragen. Die Prediger werden angehalten, die theologischen Spitzfindigkeiten und die Heiligenlegenden auf der Kanzel zu meiden, ihr Vortrag soll lauter und rein nach dem Evangelium sein. Als Priester sollen sie einen nüchternen Lebenswandel führen und ihr Cölibatgelübde treulich halten.»Auch soll ihnen Wein und Bier schenken, Herberg halten, Kautfmannshandlung treiben, mit Wucher und Simonie umgehen« u. dergl. bei Strafe gänzlich verboten sein.

Wenn solche Zustände wirklich vorhanden waren, ohne daß die Bischöfe Abhilfe schafften, kann man es wahrlich der weltlichen Obrigkeit nicht verargen, wenn sie die Reform schließlich selbst in die Hand nahm. Noch entschiedener brach Graf Wilhelm mit der kirchlichen Tradition seit dem Reichstag zu Augsburg 1530. Alle Bemühungen des Kaisers, den Grafen bei der altgläubigen Partei zu erhalten, waren seitdem vergeb- lich. Selbst die Insignien des Ordens zum goldenen Vließ nahm dieser nicht mehr an, weil er sich nach den Ordensregeln zu Bedingungen hätte verpflichten müssen, die seinen Gesinnungen widersprachen. Noch im Oktober 1530 veranlaßte der Graf die bejahrten und ganz unfähigen Geistlichen von Dillenburg und Siegen gegen eine jährliche Pension ihre Stellen niederzulegen, die er dann mit entschieden evangelisch gesinnten Männern besetzte. In einer neuen Instruktion wurde 1533 mit den Mißbräuchen noch viel gründ- licher als in der früheren aufgeräumt.

Diese»älteste evangelische Kirchenordnung in Nassau« so nennt sie Prof. Knodt in Herborn ordnete zunächst an, daß hinfort die Taufe in deutscher Sprache vollzogen und die

abergläubische Unsitte einer allzu frühen Nottaufe vermieden werden solle. Das Abendmahl soll jetzt unter beiderlei Gestalt gereicht werden, aber nur nach vorhergegangener Beichte. Über die Blevation, d. h. das Emporheben der Hostie zum Zwecke der Anbetung des darin gegenwärtigen Christus, soll das Volk fleißig belehrt werden, daß sie der Einsetzung Christi zuwider sei. Nach dem Vaterunser solle Gott im Himmel und nicht im Sakrament angebetet werden. Besonders heftig wendet sich die Instruktion dann gegen die Privat- und Seelenmessen, mit welchen»die größte Schinderei« getrieben worden sei, da sie weder Toten noch Lebenden etwas nützten. Statt der Messen sollen hinfort jeden Morgen, bevor das Volk zur Arbeit geht, kurze deutsche Andachten und Mittwochs Predigtgottesdienste stattfinden. Die Privatbeichte wird warm empfohlen, aber kein Gebot mehr aus ihr gemacht.»Wenn man bisher die Leute absolviert hat, so hat man ihnen auferlegt, für die Sünde genugzutun, dem einen so viel Tage fasten, dem andern so viel Geld in den Ablaß- kasten, dem dritten eine Wallfahrt, und das sollt absolviert sein, heißt aber die Leute vom Glauben und der Absolution zwingen auf ihr eigen Werk und Genugtuung, statt daß sie sagten:»Das Wort, das ich dir jetzt an Gottes Statt sage, mußt du mit rechtem Glauben fassen.« Darum ist's nicht recht, die Leute zur Beichte bringen bei Strafe des Bannes oder des Begrabenwerdens am ungeweihten Ort. Dagegen sollen die Beichtkinder zu Glauben und Liebe angehalten werden, zum Gehorsam gegen die Obrigkeit, zur Wiedererstattung unrechten Gutes, auch zu Almosen, aber nit an die Prediger.« Diese wieder sollen nicht auf wiedertäuferische Vollkommenheit dringen und ja nichts Argerliches fragen. Auch mit den Reiertagen räumt der Graf ganz im Sinne der Augsburger Confession auf.»Unser Gewissen ist an keine Zeit noch Tag gebunden. Der Feiertage sind allzu viel.- Außer den hohen Fest- und Aposteltagen sollen nur noch die Sonntage gefeiert werden, und auch diese nur um der Predigt willen und daß das Gesinde Ruhe habe, zu beten und Gott zu loben. Die Heiligen sollen nicht mehr angerufen, sondern nur noch als Vorbilder in der