Gebildeten auch in intellektueller Beziehung. Seine Thätigkeit muss neben aller Individualität ob- jektiv sein. ¹)
Man könnte nun zweitens die Frage aufwerfen, auf welches oder welche Gebiete der in- tellektuellen Bildung sich die Kenntnisse zu erstrecken hätten, um dem Besitzer den Namen eines Géebildeten zu sichern. Aber es ergiebt sich wohl mit Notwendigkeit aus den obigen Ausführungen, dass diese Frage eine völlig müssige ist: eine Frage, deren objektive Beantwortung ein„non liquet“ ergeben muss, deren subjektive Beantwortung aber auch gar keinen Wert für sich in Anspruch nehmen darf und kann. Bei der Erörterung des Begriffes Bildung, wie sie oben geführt ist, kann die Frage ob die verschiedenen Arten der Bildung etwa von verschiedenem Werte seien, überhaupt nicht aufkommen.
Wenn also die Frage nach dem Werte der verschiedenen Bildung aufgeworfen wird, wie es in der That geschehen ist, so liegt eine Verwirrung des Begriffes vor, indem man den Ausdruck „Bildungswert,“ der doch nur in dem Sinne verstanden werden kann, welche Arten der Bildung durch ihren Gegenstand, wie durch die Form seiner Darbietung besonders geeignet sind, von der Unterweisung— demjenigen, was Bildung erst schafft— verwendet zu werden*) falsch auffasste — bewusst oder unbewusst— und ihn auf die Gebiete resp. Arten der Bildung übertrug. Dass dieses unzulässig und dass die verschiedenen Arten der Bildung— wenn nur die Stufen gleiche sind— völlig gleichwertig sind, soll hier noch einmal mit Nachdruck hervorgehoben werden: ebenso wie dass die unglückliche Verwechslung der Gedanken, die man mit dem Ausdrucke Bildungswert verknüpfen kann, die Hauptschuld trägt an dem unseligen Streite zwischen Humanismus und Rea- lismus,— und dass dieser Streit niemals die Schärfe angenommen haben würde, die er leider an- genommen hat, wenn nicht der Versuch gemacht worden wäre und immer wieder gemacht würde, der einen Richtung menschlicher Bildung an sich einen geringeren Bildungswert beizumessen.¹)
¹) Wie dies zu verstehen und dass die Forderung keine unberechtigte, lehren uns die hervorragenden Leistungen auf den verschiedensten Gebieten, von denen wir zwei herausgreifen wollen, das literarische und musikalische. Gewisse Gesetze der Sprache, der Harmonie müssen erfüllt werden— über die selbst das Genie, so lange es ungebildet ist, sich gelegentlich hinwegsetzt— daneben aber bleibt der Individualität ihr volles Recht. Der Stil des Schriftstellers, der Cha- rakter der Schöpfungen eines Tonkünstlers darf das ausgesprochenste Gepräge der Individualität tragen, ohne dadurch auch nur im geringsten den Anspruch auf Bildung für den Autor zu verkürzen, wenn nur die allgemein gültigen Gesetze gewahrt bleiben.
2²) Diese Frage ist eine rein pädagogische und fällt daher aus dem Rahmen der vorliegenden Erörterungen. Doch kann sich der Verfasser nicht versagen, seinen Standpunkt gegenüber dieser Frage dahin zu präzisieren, dass er auch hier die verschiedenen Gebiete für gleichwertig hält und es für eine ungerechtfertigte Ueberhebung erachtet, wenn die Vertreter einer Art von Bildung dieser gegenüber die andern Arten herabsetzen. Derartige Versuche tragen allzusehr den Stempel der Subjektivität und lassen daher die Forderung nach Objektivität, eine Forderung der Bildung, unberücksichtigt.
³) Das Stärkste in dieser Beziehung leistet wohl Lasson in seiner bekannten Schrift: Sint, ut sunt. Es heisst da(p. 66):„Jeder, der mit der Geschichte und mit den Thatsachen und Erzeugnissen des geistigen Lebens der Menschheit fachmässig umgeht und darin beschlagen ist, hat ein höheres Anrecht darauf, ein gebildeter Mann zu heissen: so der Historiker, der Sprachforscher, der Rechtsgelehrte, der Theologe. Der Naturgelehrte und Naturforscher dagegen hat bloss als solcher und auf Grund seiner fachmännischen Beschäftigung ein solches Anrecht am allerwenigsten.“ Oder p. 67: „Ohne Sprachfertigkeit und Kunstliebe, ohne geschichtliche und literarische Kenntnisse giebt es überhaupt keine Bildung, naturwissenschaftliche Keuntnisse sind dafür durchaus nicht in gleichem Masse unerlässliche Erfordernisse. Zudem, wer an Sprachen, Geschichte und Literatur seinen Geist gebildet hat, der kann sich, wenn ihm Zeit und Gelegenheit gegeben ist, naturwissenschaftliche Kenntnisse in beliebigem Masse erwerben; umgekehrt ist der Weg zur sprachlichen und ge- schichtlichen Bildung durch die Beschäftigung mit naturwissenschaftlichem Material nicht erleichtert, sondern eher er- schwert.“ So viel Sätze, so viel subjektive Ansichten und unbewiesene Behauptungen! Man vergleiche mit diesen Aus- führungen Hartmann'’s oben zitierte Schrift p. 9, wo er unter anderem sagt:„Man lese einmal von Juristen verfasste


