Aufsatz 
Gedanken über das Wesen der Bildung / von Heinrich Schotten
Entstehung
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so zwar, dass das subjektive Moment aus der Erörterung überhaupt zu entfernen unmöglich erscheint. Eine objektive Feststellung des Begriffes Bildung ist demnach abgesehen von dem reinen Be- griff, der oben definiert wurde in der That schon bei der blossen Betrachtung der intellektuellen Bildung aussichtslos. Es kann sich also im Verlaufe der weiteren Untersnchung nur darum handeln, festzustellen, was bewusst oder unbewusst mit dem Worte Bildung verknüpft wird und inwieweit diese Ansichten mit den objektiv gültigen philosophischen Erörterungen über den reinen Begriff im Einklang stehen.

Nehmen wir als feststehend an, dass bei der Anwendung des Wortes Bildung im Leben sowohl qualitative wie quantitative Verschiedenheiten walten, die der Natur der subjektiven Auf- fassung entsprechen, so zeigt sich bei der Beantwortung der Hauptfrage, ob nämlich ein gewisses Mass von Kenntnissen zur Bildung nötig ist, unsere obige Erörterung des reinen Begriffes und seine Charakterisierung als eines Idealbegriffes von entscheidender Wichtigkeit. Soll das Wesen des Begriffes vollständig erschöpft werden, so muss eben das volle Mass von Kenntnissen auf allen Gebieten gefordert werden, d. h. der Gebildete muss in allen Arten der Bildung die höchste Stufe einnehmen. Das ist aber natürlich eine unerfüllbare Forderung. Der praktische Gebrauch des Begriffes Bildung muss daher von vornherein Verzicht leisten auf ihre Erfüllung. In dieser stillen Voraussetzung pflegt als gebildet bezeichnet zu werden entweder wer in einer Art. der Bildung eine hohe Stufe einnimmt, ohne aber in irgend einer Art der intellektuellen Bildung vollständig ungebildet d. h. ununterrichtet zu sein dies verbietet übrigens schon der innere Zusammenhang der verschie- denen Arten der Bildung oder wer, ohne in irgend einer Art eine besonders hohe Stufe einzu- nehmen, doch auch auf allen Gebieten eine gewisse Stufe der Bildung sich angeeignet hat. Bei der letzteren Gattung der Gebildeten pflegt man mit besondererer Vorliebe den Ausdruckallge- meine Bildung anzuwenden, ¹) und wenn sie wenigstens in einzelnen Gebieten höhere Stufen einnehmen, vonhöherer Bildung zu sprechen.

Danach erweist sich zugleich in der Erwägung, dass die intellektuelle Bildung das Pro- dukt der Unterweisung ist als unerlässliche Vorbedingung der intellektuellen Bildung der gesicherte Besitz von Kenntnissen²) entweder von tiefergehenden Kenntnissen in einem oder einzelnen Gebieten) neben einem Schatz von sich mehr oder weniger auf alle Gebiete erstreckenden Kenntnissen oder dieser letztere allein. Ja schon die durch eingehende Kenntnis eines Gebietes erworbene Möglichkeit, sich auch auf andern Gebieten Kenntnisse verschaffen zu können, verleiht einen Anspruch auf die Bezeichnung Bildung. Eine höhere es ist hier durchweg von der intellektuellen Bildung die Rede, wie noch einmal ausdrücklich hervorgehoben werden möge Bildung wird aber erst der- jenige für sich in Anspruch nehmen dürfen, der auf Grund von Kenntnissen(Studien) im Stande ist, geistig nach irgend welcher Richtung selbstthätig zu sein, also nicht nur rezeptiv sich zu verhalten, sondern wenigstens die Möglichkeit zu besitzen, die erworbenen Kenntnisse geistig zu verwerten. Hierzu kommt aber noch eine weitere Forderung. Das gebildete Individuum muss seine Thätigkeit objektiven Gesetzen unterzuordnen verstehen: die Maxime des kategorischen Imperativs gilt für den

¹) Cauer, Staat und Erziehung, p. 69:Friedrich August Wolf, Humboldts technischer Berater in Fragen des Unterrichts, pflegte den geistigen Habitus, der durch die GywaaAsiglerziehung gemieden und bekämpft werden miisse, mit dem Verse der altgriechischen Margites zu bezeichnen:T6 4 rictτo Loya, ανoo ϑ I rioraντο rεα. Und genau dies ist der Typus des heutigenGebildeten. Multa non multum ist sein Grundsatz.

*²) Lejeune-Dirichlet, Paul Güssfeldt und das hum. Gymnasium:Für den gewöhnlichen Sterblichen wird sich eine Bildung ohne Kenntnisse und sogar ohne viele Kenntnisse schwer denken lassen.

³) L. Graf v. Pfeil:Wahre Bildung besteht nicht im Vielwissen, sondern im Rechtwissen.