Aufsatz 
Heinrich Gräfe : der erste Leiter der Oberrealschule zu Cassel / von Karl Knabe
Entstehung
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auch die für ihren Stand als solchen erforderliche und allgemeine Bildung erhalten. Eine ganz allgemeine, für alle Staatsbürger ohne Unterschied des Standes und Berufs bestimmte Volks- schule hält er aus praktischen Gründen für unmõglich, wenn sie die allen notwendige Geistes- bildung gewähren soll; dagegen hält er, wie Mager, allgemeine Elementarschulen für er- wünscht, auf die sich nach der einen Richtung die eigentlichen Volksschulen, nach der andern die mittleren und höhern Schulen aufbauen. Von der Wichtigkeit dieser Volksschule zeigt sich Gräfe tief durchdrungen,»denn auf ihr beruht vorzugsweise die Bildung des bei weitem grössten Teils des Volkes, und sie erhält dadurch wesentlichen Einfluss auf das Gemeinwohl und die Entwicklung des sozialen, staatlichen und kirchlichen Lebens.« Darum verbreitet sich Gräfe auch über alle Fragen der gesamten Erziehungslehre, so über Schulzucht und Unter- richtslehre in der Volksschule. Den Unterrichtsstoff leitet er wie Graser von drei allge- meinen Gegenständen ab: Natur, Mensch und Gott und erörtert ausführlich die einzelnen Unterrichtsfächer, unter denen wir ausser der Grössenlehre noch besonders die Staatskunde hervorheben. UÜberhaupt hat Gräfe manche Berührungspunkte mit Graser, dessen Er- ziehungssystem in Hergangs paädagogischer Real-Encyklopädie hauptsächlich nach seiner Darstellung bearbeitet ist.

Hinsichtlich der Vorbildung der Lehrer verlangt er für Land- und Bürgerschul- lehrer, da erstere sich nur in den Verhältnissen einer Schule mit einem Lehrer zurecht- zufinden brauchten, zwei verschiedene Seminare, eine Forderung, die allerdings kaum mehr richtig und auch schwer durchführbar sein wird. Sehr entschieden verurteilt er aber die Inter- nate bei den Lehrerbildungsanstalten mit der Begründung:»Geschlossene Seminare sind meist geeignet, die künftigen Lehrer an blinden Gehorsam zu gewöhnen, Knechtsinn ihnen ein- zuimpfen, sie zu willenlosen Werkzeugen des Despotismus zu machen und sie heranzubilden zu starrem und unduldsamem rechtgläubigem Kirchentume«. Ferner sei hier die Ansicht er- wähnt, die Gräfe besonders in seinem Schulrecht, Quedlinburg 1829, S. 110 ff. ausspricht, dass die Leitung einer zusammengesetzten Schule nicht in die Hände eines einzigen gelegt werden dürfe, sondern dass die Gesamtheit der Lehrer damit beauftragt werden müsse; der Rektor dürfe den übrigen Lehrern nicht übergeordnet sein, sondern er habe nur die Versammlungen des Lehrerkollegiums zu leiten und sei dessen Organ. Ganz besonders betont er aber ein eingehendes Studium der Pädagogik, der er mit grosser Entschiedenheit in dem oben er- wähnten besondern Schriftchen und in seiner allgemeinen Pädagogik II. S. 491 einen Platz unter den Universitätswissenschaften eingeräumt wissen will, wenn er auch Brzoska's Forderungen in dessen Schrift vom Jahre 1836(neu herausgegeben von W. Kein. 1887) zu

hoch gespannt findet. 1 In dem dritten Teile des Werkes über die deutsche Volksschule wird endlich in eben-

falls umfassender und klarer Weise das Verhältnis der Volksschule nach aussen, d. h. zur Kirche, zum Staate und zur Gemeinde behandelt, dann die Schulverwaltung, die Schulaufsicht und das Schulrecht, also der pädagogisch-politische Teil der angewandten Erziehungslehre, abgehandelt und endlich eine geschichtliche Entwicklung der deutschen Volksschule gegeben, die von Schumann gründlich durchgearbeitet und weiter fortgeführt worden ist.

Alles in allem genommen muss man wohl sagen, dass Heinrich Gräfes praktische und theoretische Wirksamkeit im Gebiete der Pädagogik bedeutend gewesen ist und reiche Früchte getragen hat. Sein Standpunkt ist kein vollständig neuer, vielmehr hat er mit sicherm praktischem Blicke das sich angeeignet, was gut war, und in klarer und umfassender Weise