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22. März gegen eine Caution von 2000 Thalern auf freien Fuss gesetzt, konnte er seinem Berufe wieder nachgehen, bis er am 10. Februar 1852 von dem aus bayerischen Offizieren und Mann- schaften gebildeten Kriegsgerichte des Majestätsverbrechens wegen seiner Mitwirkung im blei- benden Ständeausschuss und desselben Verbrechens im Wiederholungsfalle, verübt durch Ver- breitung seines»Verfassungskampfes«, schuldig erkannt und deshalb neben Aberkennung des Rechts zum Tragen der kurhessischen National-Cocarde zu dreijähriger Festungsstrafe verurteilt wurde. In zweiter Instanz wurde diese Strafe vom General-Auditorate am 25. Juni auf eine „neben der in Gemässheit des§ 57 des Staatsdienstgesetzes vom 8. März 1831 als stillschwei- gende Folge der Strafvollziehung eintretenden Entfernung des Angeklagten von seinem Amte verwirkte, mit dem Verluste des Rechts zum Tragen der National-Cocarde verbundene ein- jährige Festungsstrafe« herabgesetzt. Am 12. Juni wurde er nach der alten Festung Spangen- berg abgeführt, wo er in höchst ungesunden Räumen seine Gesundheit erschütterte. Als er wieder frei war, wurde er durch unwahre und ungeschickte Kusserungen eines auswärtigen Blattes so aufgebracht, dass er eine scharfe Erwiderung verôffentlichte. Von neuem wurde eine Anklage gegen ihn vorbereitet, der er sich jedoch auf den Rat von Freunden durch Ent- weichen in die Schweiz entzog. In Zürich konnte er sich nur mühsam durch Privatunterricht ernähren, dann wirkte er in Genf in der Anstalt von Rüdiger, der mit seinem Pensionate aus Hanau ausgewandert war, und gründete selbst ein Institut. Im Frühjahre 1855 wurde er nach Bremen berufen, um die neue Bürgerschule dortselbst einzurichten. Am 1. Oktober 1855 wurde dieselbe mit 7 Klassen und 5 Stufen eröffnet und von Gräfe als Vorsteher mit dem Titel Professor so gut geleitet, dass sie sich schon 5 Jahre später auf 12 Klassen in 6 Stufen erweitert hatte, und ihr im Juni 1868 bei Einrichtung der norddeutschen Bundes- verhältnisse die Berechtigung zur Ausstellung von Schulzeugnissen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst verliehen wurde. Damit war ein zweijähriger Lehrgang der obersten Klasse und der Name»Realschule« verbunden. Im Jahre 1857 hatte Gräfe noch eine dreistufige Vor- bereitungsschule und 1850 eine Töchterbürgerschule ins Leben gerufen, die ebenfalls 6 Stufen und eine Vorbereitungsschule bekam. In Bremen sind noch einige sprachliche Lehrbücher und ein pädagogisches Blatt von ihm herausgegeben worden. In den sechziger Jahren war er manchmal etwas leidend, im Sommer 1867 war er längere Zeit zur Erholung in Thüringen und besuchte die Orte seiner ersten Wirksamkeit. Am 22. Juli 1868 erlag er nach nur vier- tägiger Krankheit einem heftigen Cholerineanfalle. Ein weisses Marmorkreuz auf breitem Sandsteinsockel, von Lehrern und Schülern der Realschule gewidmet, ziert auf dem Heerden- thorskirchhofe zu Bremen das Grab eines Mannes, der mit herrlichen Gaben und treuer Wahrheitsliebe seinem hohen Berufe eine reich gesegnete, unermüdliche Thatkraft gewidmet hat.
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Gräfe war im allgemeinen ein ernster Mann, nur sein glänzendes Auge milderte den tiefen Ernst seiner Züge; dabei war er jedoch in kleinem Kreise guter Bekannten und Amtsgenossen, besonders in jüngeren Jahren, dem Frohsinn und Scherze sehr zugethan. Im ganzen still und ruhig liess er seine Rede in schönem Gleichmasse dahin fliessen, und auch in politischen Kämpfen blieb er ohne äussere Erregung, wenn er hier auch scharf und streng war. Seine Kritiken waren entschieden, aber nicht verletzend; was er für gut erachtete, wusste er mit starkem Willen durchzusetzen, ohne sich jedoch andern, gut begründeten An- sichten hartnäckig zu verschliessen. Sein Leben galt nur der Schule und seiner Familie, und


