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war. Aber der Zustand beider Anstalten konnte nicht befriedigen, sodass schon seit 1836 die verschiedenartigsten Verhandlungen über ihre Neuordnung schwebten. Mit Ausführung der neuen Einrichtungen wurde nun Gräfe betraut, und schon am 4. Mai 1843 konnten unter seiner Leitung die» Bürger- und Real-Schule«, bald nur»Realschule« genannt, und zwar mit 10 Klassen in o Stufen und 405 Schülern und zugleich zwei vierstufige Mittel- oder, wie sie bald richtiger genannt wurden, Bürger-Schulen eröffnet werden.(Diese Realschule ist heute ohne die Vor- schulklassen eine ostufige Oberrealschule mit 21 Klassen und 617 Schülern). Bald genoss die Anstalt und ihr Leiter ungemeines Ansehen, und wie in Jena aus Stadt und Land Lehrer und Gemeindevorsteher zu ihm kamen. um seine Schule kennen zu lernen und mit ihm Fragen über Einrichtung der Schulen, über Erziehung und Unterricht zu besprechen, so gelangten in
Cassel an ihn Anfragen und Bitten aus vielen Städten Deutschlands, ja auch aus Peters-
burg. Neben seinem Schulamte hatte Gräfe noch als Mitglied der Stadtschul-Kommission und als Oberinspektor der Bürgerschulen, später auf seinen Wunsch der Freischulen, manche Arbeit, wobei er doch noch Musse zu seinen schriftstellerischen Leistungen fand. Im Sommer 1848 war ihm vom Ministerium der Auftrag einer Revision des gesamten Schulwesens zum Zwecke einer anderweitigen Organisation desselben erteilt, auch das Schulreferat für den Be- zirk Cassel war ihm im Februar 1840 übertragen worden, und ferner wurde er in derselben Zeit zum Mitgliede der vom Ministerium gebildeten Oberschulkommission ernannt; endlich war er auch zum Abgeordneten in die am 10. Juli 1849 zusammentretende Ständeversammlung gewählt worden. Die politischen Verhältnisse seit Ende 1847 sollten ihn, der die Rechte des Volkes in lebhafter und mannhafter Weise verteidigte, indessen bald aus seiner Lebensbahn reissen. Als zu dieser Zeit Abänderungen der kurhessischen Verfassung in reaktionärem Sinne drohten, liess er die Verfassungs-Urkunde mit Erläuterungen erscheinen; auch rühren aus dieser Zeit manche politischen Aufrufe und Flugschriften. Dann bewarb er sich mit Er- folg um einen Sitz in der Ständeversammlung, in der mit der am 23. Februar 1850 erfolgten abermaligen Ernennung Hassenpflugs zum Minister des Innern und der Justiz die lebhaf- testen Kämpfe gegen die Regierung begannen, weil diese offen damit umging, die Verfassung umzustürzen. Diesen Bestrebungen trat noch energischer gegenüber der nach der erfolgten Auflösung neu gewählte Landtag, in welchem Gräfe zum Mitgliede des bleibenden Stände- Ausschusses gewählt wurde. Der Kriegszustand wurde am 7. September 1850 über Kur- hessen verhängt, ohne der Regierung zu nützen, da das Militär, die Beamten und die Gerichte meistens der Verfassung treu blieben. Besonders hatte auch nach der Auflôsung der Stände- versammlung am 2. September der bleibende Ausschuss energisch den Schutz der Verfassung sich angelegen sein lassen durch eine Anzahl von Veröffentlichungen gegen verfassungs- widrige Verordnungen des Ministeriums, durch Anklagen gegen Staatsbeamte und insbesondere gegen den Ministerpräsidenten Hassenpflug. Endlich wurde der Bundestag in Frankfurt angerufen, welcher die verfassungstreue Gesinnung der Hessen durch Einquartierung von 25 000 Bayern und eines österreichischen Bataillons zu beugen wusste. Da liess Gräfe in Leipzig ein Buch erscheinen:«Der Verfassungskampf in Kurhessen nach Entstehung, Fort- gang und Ende historisch geschildert«, in dem er allerdings seinem Vorworte getreu'jede Angstlichkeit in der Ausdrucksweise« vermieden hat. Auch suchte er womöglich ausserhalb des Kurstaats— so in Leipzig an der Ratsfreischule— sich eine neue Existenz zu gründen,
aber vergeblich. Und nun kam das bôse Ende, denn nun wurde seiner letzten Schrift wegen
Untersuchung und Haft gegen ihn beschlossen. Am 4. März 1851 wurde Gräfe verhaftet. Am 1*


