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führten Inschrift von Mehadia, wo die Coh. III Delmatarum Valeriana Galliena Eqq. C. R. P. F. genannt wird,¹) so ist sie sicherlich nicht auf unsere Kohorte zu beziehen; es müsste denn sein, dass Rossel auf dem Diplom fälschlich Coh. III Delmatarum PE(ditata) statt PF gelesen hätte, Was nach der Form der Buchstaben und bei dem Fehlen jeder Interpunktionszeichen im Facsimile denkbar wäre.²) Wir sehen, es sind nur sehr dürftige Anhaltspunkte, die uns die bisher bekannten Quellen für die Geschichte unserer Kohorte bieten. Keine derselben spricht gegen unsere An- nahme, die umso glaubhafter wird, da unser Fragment die einzig bisher bekannte Steininschrift ist, die mit Sicherheit auf die Kohorte zu beziehen ist.
Was die sonstigen Fundstücke betrifft, so waren dieselben bei weitem nicht so belangreich, als wir nach den Berichten über früher aufgefundenen Antikaglien und den Resultaten der Auf- deckung des Totenfeldes erwarten durften. Überall war uns nur eine Nachlese gestattet, deren Ergebnisse aber zeigten, dass es höchste Zeit gewesen war, nach dem für die Wissenschaft fast wertlosen Raubbau früherer Jahre endlich einmal die spärlichen Reste systematisch bloss zu legen, ehe es die weiter schreitende Zerstörung unmöglich machte, sich ein Bild der ehemaligen Be- schaffenheit des Kastells und seiner Umgebung zu entwerfen.
Die im Kastell gefundenen Reste von Gefässen und sonstigen Ausstattungsgegenständen sind durchweg ärmlicher als die aus der Birsteiner Sammlung stammenden Ergebnisse der Aufdeckung des sog. Römerbads, ein Beweis für die ohnehin wahrscheinliche Annahme, dass aller Komfort des Grenzpostens sich in der Villa konzentrierte. Umso mehr ist es zu bedauern, dass über jene Auf- deckung kein auch nur einigermassen genügender Bericht,³) geschweige denn ein genaues Fund- protokoll existiert, So dass es nicht einmal bei allen Stücken der Birsteiner Sammlung möglich ist, mit Sicherheit zu sagen, ob sie wirklich aus Rückingen stammen. Bei vielen Gegenständen war es erst durch die Vergleichung mit unseren Funden möglich, ihre Provenienz mit Sicherheit zu pe- stimmen, so dass dadurch die ersteren eine erhöhte Bedeutung erhalten. Was ihre Beschaffenheit betrifft, so bieten die im Prätorium gefundenen eisernen Geräte, da sie vollkommen mit dem, was man sonst bei ähnlichen Ausgrabungen findet, übereinstimmen, keine Veranlassung zu näherem Ein- gehen. Die gefundenen Töpferstempel und eingeritzten Inschriften auf Sigilatascherben wird Dr. Suchier samt den Münzen und Ziegelstempeln zum Gegenstand einer besonderen Publikation machen. Ich greife ihm umso weniger vor, da diese Fundstücke, abgesehen von den oben behan- delten Kohorten- und Legionsstempeln, wohl numismatisches und epigraphisches Interesse haben. aber für die Entscheidung der historisch wichtigen Frage über Zeit und Dauer der Römerherr- schaft, sowie für die Bestimmung der Topographie des Kastells und seiner Umgebung keine neuen
¹) C. I. L. III 1577. Wilmanns Nr. 1521.
²) Uber den Zusatz„peditata“ und die aus demselben gezogene falsche Schlussfolgerung vgl. man Mar quardt, Römische Staatsverwaltung 4. Band, II. Aufl. 1884, S. 470, Anm. 8 mit dem Zusatz von Domaszewski. Dass auch der Zusatz„equitata“ oft fehlt bei Kohorten, welchen er nachweisbar gebührt, ist von mir in der Festschrift S. 59 ff. bemerkt. Für die oben angedeutete Emendation des Militärdiploms und die Identität der genannten Kohorte würde der Umstand sehr ins Gewicht fallen, dass eine Variation unserer neugefundenen Stempel unzweifelhaft den Zusatz P. F. hat. S. oben S. 57 N. 2. Auf dem neu aufgefundenen Mainzer, bezw. Wormser Diplom vom Jahre 90 gibt Momm- sen die Kohorte ohne jeden Zusatz. Vgl. Ephemeris Epigraphica Vol. V, Fasc. I und II, 652 ff.
³) Die Berichte über die Beschaffenheit der aufgedeckten Räume beruhen sämtlich nicht auf Autopsie, sondern auf Hörensagen und beschäftigen sich daher mehr mit subjektiren Erklärungs- und Rekonstruktionsversuchen als mit thatsächlichen Angaben. Herr Architekt v. Rössler ist damit beschäftigt, zu denselben einen neuen hinzuzufügen, der vor den früheren den Vorzug technischer Begründung voraus haben dürfte. Über die früher streitige Bedeutung des Hauses kann heute kein Zweifel mehr sein.


