Aufsatz 
Der römische Grenzwall bei Hanau mit den Kastellen zu Rückingen und Marköbel / von Georg Wolff und Otto Dahm
Entstehung
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Anordnung ihrer Thore und Strassen als Normalkastell angesehen werden darf.¹) Für diese meine An- sicht, die vielleicht manchem Leser als ketzerisch erscheinen mag, spricht auch der Umstand, dass das nächst der Saalburg am vollkommensten aufgedeckte Prätorium, das des grossen Kastells Nieder- biber bei Neuwied,²) in den Punkten, in welchen es von der Saalburg abweicht mit den erhaltenen Teilen unseres Bauwerks ebenso wie die erwähnten Prätorien von Wörth und Mainhard auf das vollkommenste übereinstimmt.

Herr Oberst v. Cohausen sucht bekanntlich in den einzelnen Teilen des Saalburgprä- toriums eine Analogie zu den Haupträumen des römischen Wohnhauses nachzuweisen.*) Ich wage dem ebenso wenig zu widersprechen, wie ich mich von der Stichhaltigkeit des Vergleichs habe überzeugen können. Sicherlich aber scheint mir der verdiente Forscher zu irren, wenn er das Saalburgprätorium als Norm zur Erklärung des Niederbiberer Baus und zur Korrektur der über dasselbe vorhandenen Berichte und Pläne gebraucht.) Das Niederbiberer Prätorium bestand un- zweifelhaft aus einem geräumigen offenen Hof, der von schmalen hallenartigen Räumen umgeben war, und auf den sich der in der Mitte der Ostfront nach aussen vorspringende halbrunde Ausbau ebenso öffnet, wie dies bei unserem Prätorium an der entgegengesetzten Decumanseite der Fall ist. Von Säulengängen und sonstigen Einrichtungen, die den Ausdruck Atrium, Impluvium, Persty- lium, Cubiculae rechtfertigten ist da keine Rede, eine geräumige Exerzierhalle aber konstruiert Herr v. Cohausen nur dadurch hinein, dass er die nach Dorows und Hofmanns Angaben sowie nach Hundeshagens Plans) vorhandenen Scheidemauern als spätere Anlage erklärt.)

Das dritte Prätorium, welches vollkommen aufgedeckt ist, und dessen Grundriss sich klar erkennen lässt, ist das des Kastells zu Wiesbaden. Ich gebe seine Beschreibung wörtlich nach v. Cohausen.)Die Mitte nimmt eine als Prätorium zu bezeichnende Anlage A ein. Sie bildet ein nicht eben regelrecht abgestecktes Rechteck von 26,27 m Breite und 30,75 m Länge. Nur der westliche, der Porta praetoria zugewandte Teil wird von massiv ummauerten Räumen ohne Ausgang nach dieser Seite eingenommen. Sie lassen ein grosses fast quadratisches, auf drei Seiten von einem Portikus umgebenes Atrium vor sich, in welches auf der freien Seite, von dem Deku- manthor her, der 3,50 m breite Eingang führt. Man hat in Abständen von 2,31 m die Funda-

¹) Abnorm ist dieLage der Portae principales näher der Porta decumana als der Porta praetoria. Wäre Rossels Annahme richtig, dass die alte Via principalis vor dem Prätorium zwei später vermauerte Thore verband, (Die römische Grenzwehr im Taunus S. 30) so hätten wir diese als Portae principales und die anderen Thore als Portae quintanae zu betrachten. v. Cohausen leugnet das Vorkommen von Quintanthoren(Der römische Grenz- wall 8. 345). Um das zu können musste er Dorows ausdrückliche Angaben(a. a. O. S. 37) und Hundeshagens Plan als falsch bezeichnen(a. a. O. S. 254), ebenso wie das im Miltenberger Kastell nachgewiesene Quintanthor als später gebrochen bezeichnet wird(a. a. O. S. 34).

²) Vgl. Dr. W. Dorow, Römische Alterthümer in und um Neuwied am Rhein. Berlin 1826(II. Band die Denkmale germanischer und römischer Zeit in den rheinisch-westfälischen Provinzen).

³) Der römische Grenzwall S. 110 ff. übereinstimmend mit den früheren Ausführungen des Verf. in der Schrift das Römerkastell Saalburg von A. v. Cohausen, Oberst z. D. und Conservator und L. Jacobi, Baumeister. Homburg v. d. Höhe 1878. S. 15 ff.

) Zur Geschichte der Römerstätte bei Niederbiber. Jahrbuch des Vereins von Alterthumsfreunden im Rhein- lande. Heft XLVII und XLVIII. 1869 S. 1 ff.

5) Vgl. Dorow, a. a. 0.

) Zur Geschichte der Römerstätte bei Niederbiber S. 58.

*) Der römische Grenzwall S. 176. Man vgl. auch die ausführlichere Beschreibung von Reuter, das Römer- kastell bei Wiesbaden, Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung V. Band, II. Heft.