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sichtigen Nachbars sicher zu stellen, währenddem der nötig befundene Schutz vor ernsteren Ge- fahren der nun erst nachfolgenden, gleichsam besonneneren und bequemeren Herstellung eigent- licher fortifikatorischer Einrichtungen überlassen wurde.“
Herrn Kreisrichter Conrady scheinen hiernach seine ebenso gründlichen wie ausgedehnten Limesforschungen in der in Rede stehenden Richtung gleichfalls zu Resultaten geführt zu haben, die mit den bez. Ausführungen des Herrn Oberst v. Cohausen nicht ganz in Einklang zu bringen sind.
Alle diese Gründe bestärken uns in der Ansicht, dass für den grossen Krieg die obergermanischen Grenzbefestigungen in ihrer Gesamtheit eine permanente, fortifikatorisch gesicherte, starke Vorpostenstellung bildeten, Während die Hauptkastelle ausserdem die strategische Bedeutung von Grenzfestungen hatten.
Lassen aber an einzelnen Orten die dürftigen Überreste der Limesanlagen gegenwärtig diese Bestimmung der letzteren nicht mehr erkennen, so möge man doch nicht vergessen, dass volle 16 Jahrhunderte, und zwar fasst ausschliesslich zerstörend, über sie hinweggezogen sind.


