Aufsatz 
Der römische Grenzwall bei Hanau mit den Kastellen zu Rückingen und Marköbel / von Georg Wolff und Otto Dahm
Entstehung
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Was die Wachttürme anbetrifft, so stehen wir hinsichtlich der Besetzung derselben im Gegensatz zu Herrn Oberst v. Cohausen, welcher indem römischen Grenzwall in Deutschland S. 397 schreibt:

Wie vor den Kastellen sich eine bürgerliche Bevölkerung und die Frauen der Soldaten an- gesiedelt hatten, so werden auch bei den Türmen die Familien der Wächter in Hütten, vielleicht mit den Türmen von einer Pallisadierung umgeben, Unterkunft gefunden haben. Wir irrten, wenn wir uns diese Einrichtungen durch strenge militärische Massregeln aufrecht erhalten dachten, da sie schon durch das eigene Interesse der hinterliegenden Bevölkerung geboten war.

Der Anonymus de rebus bellicis apud Scriver II, 101, sagt: Für die Bewachung der Gren- zen sorgten am besten zahlreiche Kastelle, welche in Zwischenräumen von 1000 passus mit starken Mauern und festen Türmen errichtet werden, Befestigungen, welche die einzelnen Gutsbesitzer, ohne dass dem Staat daraus Kosten erwachsen, errichten und in ihnen ländlichen Wachen unter- halten, so dass die Provinz von einem Gürtel umgeben sich der Ruhe erfreuen kann.

Zunächst halten wir die Quelle, auf welche der genannte Forscher sich stützt, im günstig- sten Falle für einen Ausftuss von Kathederweisheit und können derselben irgendwelche Bedeutung nicht einräumen, am wenigsten aber für die Provinz Obergermanien, die bekanntlich zum Grenz- gürtel Galliens gehörte, und in welcher die Römer den unaufhörlichen Angriffen der Germanen ge- genüber einen ganz besonders schweren Stand hatten. Dann erscheint es uns höchst unwahr- scheinlich, dass die Turmwächter mit Weib und Kind bei den Türmen wohnten, einmal weil die gefährdete Lage der letzteren hierzu wenig geeignet war und sich bei der Mehrzahl der Türme keine Anzeichen für entsprechende Wohnungsanlagen vorfinden, ausserdem aber namentlich des- wegen, weil vermutlich erst im 4. Jahrhundert n. Ch., also zu einer Zeit die hier nicht mehr in Betracht kommen kann, den Soldaten das Heiraten allgemein gestattet wurde¹). Da andererseits die regelrechte Verteilung der Wachttürme auf unserer Pfahlgrabenstrecke, besonders auf dem mittleren Terrainabschnitt, unverkennbar auf einen unmittelbaren Zusammenhang derselben mit den Kastellen hinweist, und uns, sowohl vom praktischen wie vom theoretischen Standpunkt aus, der militärische Charakter der Türme als der am meisten begründete und rationellste erscheint, so liegt für uns keine Veranlassung vor, in letzteren etwas Anderes zu suchen als gewöhnliche Militär- wachen, bei denen der Dienst genau in derselben Weise wie bei jeder andern Wache gehandhabt wurde. Die Stärke der Belegung nehmen wir pro Turm zu 4 Mann an, weil die römische Nacht- wache wohl nach wie vor 4 Nummern hatte und auch der vorhandene Lagerraum dieser Anzahl entsprach*).

Was zum Schluss die Besetzung unserer Pfahlgrabenstrecke in ihrem inneren Zusammen- hang anbetrifft, so können wir in dieser Hinsicht anknüpfen an die von Herrn Dr. Wolff eingehend behandelten Garnisonverhältnisse von Grosskrotzenburg und Rückingen²). Während für das erstgenannte Kastell aus den sehr zahlreich aufgefundenen Stempeln der 4. Vindelicier-Kohorte und der 1. Kohorte römischer Bürger, neben solchen der VIII und XXII Legion, in Verbindung mit einer aus dem Jahr 191(oder 211) datierten Steininschrift, inwelcher einT. Flavius Antiochianus, Praepositus Cohortis I Civium Romanorum Equitatae Piae Fidelis, Praepositus Cohortis IIII Vin-

¹) Joachim Marquardt. Römische Staatsverwaltung II, S. 560 ff.

²) Ebendaselbst S. 421.

*) Vgl. den vorhergehenden und den nächstfolgenden Abschnitt, sowiedas Römerkastell und das Mithras- heiligthum zu Grosskrotzenburg am Main.