Aufsatz 
Der römische Grenzwall bei Hanau mit den Kastellen zu Rückingen und Marköbel / von Georg Wolff und Otto Dahm
Entstehung
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einer bestimmten Zeitperiode auszugehen. Wir wählen hierzu die obenerwähnte Friedensperiode um das Jahr 200 n. Ch., einmal weil anzunehmen ist, dass sich in dieser Zeit die bestehenden Ver- hältnisse am wenigsten änderten, und ausserdem, weil aus derselben die meisten inschriftlichen Überlieferungen herstammen und weitere zu erwarten sind. Ferner möchten wir alle kleineren Kastelle die sich ihrer Lage, Grösse und Einrichtung nach als Zwischenkastelle charakterisieren. sowie die Türme, vorerst unberücksichtigt lassen, da dieselben unserer Ansicht nach von den Haupt- kastellen ressortierten, also keine selbstständigen Garnisonen resp. Besatzungen hatten. Behufs Ermittlung der Garnisonstärke der Hauptkastelle schlagen wir nun im Allgemeinen das umgekehrte Verfahren ein wie Herr Oberst v. Coh ausen, d. h. wir gehen aus von der für die Provinz Obergermanien festgestellten bezw. überschlägig anzunehmenden Truppenzahl, scheiden von der- selben zunächst die nach militärischen Grundsätzen unumgänglich notwendige mobile Armee bezw. Reserve aus, verteilen den Rest gleichmässig auf die in Betracht kommende Anzahl der festen Plätze und modifizieren alsdann event. die erhaltene Durchschnittszahl nach den inschriftlichen Funden oder sonstigen Anhaltspunkten, die uns über die Garnisonverhältnisse des betreffenden Ortes Auskunft geben.

Zwar sind wir uns der Schwächen dieses Verfahrens vollkommen bewusst, jedoch glauben wir, dass dieselben einigermassen paralysiert werden durch mehrere vielleicht anzuerkennende Vor- züge desselben.

Einmal konnten wir es nicht für zweckmässig halten, diese Berechnung einem starren System zu unterwerfen, mit dem der Forscher nach Lage der Sache jeden Augenblick in Kollision kommen muss, vielmehr zogen wir ein annäherungsweises Verfahren vor, das vorerst zwar nur einen sehr allgemeinen Anhalt bietet, dafür aber auch allen durch besondere Umstände bedingten Ausnahmeverhältnissen den denkbar weitesten Spielraum gewährt. Dann glauben wir, dass der von uns vorgeschlagene, übrigens sehr naheliegende, Modus zur Bestimmung der Garnisonstärken einer- seits allen einschlägigen Verhältnissen soweit Rechnung trägt, dass zu grobe Irrtümer ausge- schlossen erscheinen, andererseits jeder neuen Errungenschaft in dieser Richtung von vornherein einen bestimmten Platz anweist.

Führen wir nunmehr unser Rechnungsverfahren praktisch durch, so handelt es sich in erster Linie um Feststellung der Kopfstärke der obergermanischen Okkupationsarmee. Wie wir bereits er- wähnten, lagen in dieser Provinz um das Jahr 200 n. Ch. nur 2 Legionen, die VIII und XXII, wir erhalten also zunächst an Legionstruppen 12000 Mann. Hätten wir nun gleich sichere Nach- richten über die zugehörigen Auxiliartruppen, so wäre für unsere Berechnung eine unanfecht- bare Grundlage gegeben. Leider lassen uns aber die vorhandenen Quellen in dieser Hinsicht im Stich, undewir sind desshalb vorläufig auf Schätzung dieser Truppen nach den bisher aufgefundenen Militärdiplomen, Inschriften und Stempeln angewiesen.

Wiederholte Erwägungen dieser Frage haben uns immer wieder zu dem Resultat geführt, dass für die genannte Zeit schwerlich mehr als 35 Kohorten in Betracht zu ziehen sind, von denen die Mehrzahl als quingenariae, höchstens ½ als miliariae anzunehmen sind. Es ergiebt sich hier- nach eine überschlägige Gesamtstärke der Okkupationsarmee von 32000 Mann. Rechnen wir hiervon als Reserve ab, so gelangen wir, in Übereinstimmung mit Herrn Oberst v. Cohausen, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass man am Limes vorzugsweise Kohortenstempel, im Innern der Provinz fast ausschliesslich Legionsstempel auffindet, zu dem Schluss, dass die mobile Armee in der Hauptsache aus Legionstruppen und zwar den genannten beiden Legionen bestand,