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seitens der feindlichen Parteien, d. h. eine Bereitstellung der beiderseitigen Kriegsmittel voraus- gegangen.
Herr Oberst v. Cohausen vergleicht in sehr ansprechender Weise die Verhältnisse in den römischen Grenzprovinzen mit denen an der vormaligen österreichischen und an der russischen Militärgrenze, sowie an der argentinischen Grenzwehr gegen die Indianer'). Wir möchten für die vorliegende Frage hieraus Nutzen ziehen und den bezüglichen Ausführungen hinzufügen, dass, da keiner dieser Staaten im Stande wäre, sich mit den in den resp. Grenzbezirken aufge- stellten Truppen in einem ernstlichen Kriegsfalle gegen den betreffenden Nachbarstaat mit Erfolg zu verteidigen, ein Gleiches auch für die römischen Grenzgebiete zutraf. Und thatsächlich berich- ten die Schriftsteller jener Zeit an ungezählten Stellen und oft recht ausführlich von Truppen- konzentrationen, von Truppenverschiebungen von weniger gefährdeten nach bedrohten Punkten des Reiches, von der Ansiedelung der Veteranen in den eroberten Provinzen mit bestimm- ten Verpflichtungen zum Kriegsdienst, von der Aufbietung der Landbevölkerung für Kriegs- zwecke, von der Ausrüstung der festen Plätze mit Geschütz und Proviant etc., und mehrmals finden wir dergleichen militärische Massnahmen insbesondere auch mit Bezug auf Obergermanien erwähnt.
Geben wir aber diese Thatsachen zu, so können wir um so weniger darüber im Zweifel sein, dass die Kriegsbesatzungen der Kastelle stärker waren als die Friedensgarnisonen, als die Existenz der römischen Bevölkerung in den Grenzprovinzen mit der Behauptung des Limes stand und fiel, und es daher in ihrem Iuteresse lag, den Kastellen möglichsten Zuzug zu leisten.
Die Besetzung der Kastelle für den grossen Krieg interessiert uns hier nur wenig, weil die- selbe sehr veränderlich war und deshalb für jeden einzelnen Fall unbestimmbar ist. Sie war in der Hauptsache abhängig von der Anzahl der für den Krieg überhaupt verfügbaren Truppen, von der Stärke der umwohnenden Bevölkerung, von der Grösse des Lagerraumes, von der Möglich- keit der Verproviantierung und namentlich auch von dem Wert, welchen der Feldherr unter Be- rücksichtigung der jedesmaligen politischen Lage sowie der voraussichtlichen Operationslinien den einzelnen festen Plätzen beimass. Hervorgehoben muss jedoch noch werden, dass die kriegsmässige Besatzung erst dann als eine vollständige anzusehen war, wenn dieselbe nicht nur zur Verteidi- gung des Walles hinreichte, sondern auch kräftige Ausfälle auf weitere Entfernungen gestattete, denn es ist einleuchtend, dass der Wert des Kastells in der Hauptsache durch die demselben inne- wohnende Offensivkraft bestimmt wurde.
In weit höherem Masse nehmen die ständigen Friedensgarnisonen unsere Aufmerksamkeit in Anspruch. Zwar ist die genaue Feststellung derselben bei dem gegenwärtigen Stand der Forschung in der Mehrzahl der Fälle gleichfalls unmöglich, jedoch liegt schon jetzt in dieser Hinsicht ein so umfangreiches Material vor, dass gegründete Hoffnung vorhanden ist, hierüber einst endgiltige Auf- schlüsse zu erlangen. Überdies erregen diese Truppen besonders auch deswegen unser Interesse, weil dieselben gewissermassen den Kulturkern repräsentieren, welchen die römische Nation damals in unsere Gegend verpflanzte und der von Rom aus Jahrhunderte hindurch befruchtet, auf die Ent- wicklung dieser Provinz von hervorragender Bedeutung gewesen ist.
Versuchen wir es nun zunächst die allgemeinen Gesichtspunkte festzustellen, die wir zweck- mässig bei der Bestimmung der Garnisonstärke der Kastelle zu beobachten haben, so würden wir es mit Rücksicht auf eine möglichste Vereinfachung in erster Linie für wünschenswert halten, von
¹) A. v. Cohausen: Der römische Grenzwall in Deutschland. S. 313 ff. 5*


