Aufsatz 
Der römische Grenzwall bei Hanau mit den Kastellen zu Rückingen und Marköbel / von Georg Wolff und Otto Dahm
Entstehung
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ganges erforderlichen Mannschaften als Reserve. Wir müssen uns damit begnügen anzuführen, dass der genannte Forscher den Beweis für die Richtigkeit seiner Rechnung schuldig bleibt, und dass uns die Grundlage der letzteren nicht ganz sicher erscheint, weil uns die Berechnung des Lagerraums zu kaum anfechtbaren Resultaten führt, die mit jener im Widerspruch stehen. Denn geben wir auch zu, dass der recht knapp bemessene Raum von 2,61 dm für die Unterbringung eines Mannes genügte¹), so dürfte derselbe doch unmöglich auf die ganze von der Kastellmauer bez. der Verteidigungslinie umschlossene Fläche sondern vielmehr nur auf den wirklichen Lagerraum zu beziehen sein. Da nun aber bekannt ist, dass die Truppen für gewöhnlich ausschliesslich in der Praetentura und den Latera praetorii lagerten, während in dem übrigen bei Weiten grösseren Teil des Kastells also in dem Prätorium, der Retentura, auf den Strassen, den freien Plätzen und dem Wallgang keine Mannschaften untergebracht waren, so sind, wie nachstehende Zusammenstellung des Flächeninhalts und des wirklichen Lagerraumes einiger Kastelle ergiebt, pro Mann nicht 2,61 qm, sondern etwa 3. 2,61= 7,83 qm der Gesamt- fläche in Anrechnung zu bringen.

Gesamtfläche inner- Wirklicher Lagerraum halb der Kastell- Kastell mauer bezw. der in 3% ger Verteidigungslinie in qm Gesamntftche qm

Niederbieber 50925 18000 35,3 Saalburg 32600 10650 32,7 Rückingen 25200 9800 38,8 Neuwirtshaus 768 210 27,3 Durchschnitt 33,7

Demzufolge würde auch das theoretisch noch zulässige kleinste Werk, wie es Herr Oberst v. Coh ausen durch entsprechende Kombination von Kastellgrösse und Besatzungsstärke errechnet, nicht einen Umzug von 60 m, sondern einen solchen von 3. 60= 180 m haben müssen. Da nun aber thatsächlich eine grössere Anzahl von Kastellen mit kürzerer Verteidigungslinie existierte, so folgt daraus ganz unumstösslich, dass die Besatzung derselben erheblich kleiner war, als sie der genannte Forscher annimmt, dass also nicht unter allen Verhältnissen für 0,93 m Verteidigungs- linie 1 Mann zu berechnen sind.

Zu welchen Inkonsequenzen das von Herrn Oberst v. Cohausen angewendete Rechnungs- verfahren führt, ist am besten aus der Feststellung der Besatzungsstärke unseres Zwischenkastells Neuwirthshaus zu ersehen. Wie bereits oben ausgeführt wurde, war es hier möglich, den wirk- lichen Lagerraum der Besatzung mit grosser Genauigkeit zu bestimmen(Taf. I, Figur 1). Der- selbe betrug, wenn man von der Fläche, auf welcher die Baracken standen, nur 35 dm für die nach dem Wall führenden Rampen, für Aufbewahrungsräume, für die Offizierbaracke etc. in Abzug

¹) Nach den Grundsätzen der modernen Fortifikation rechnet man für die Kriegsbelegung bomben- sicherer Kasernen, bei der es ganz besonders auf ökonomische Verwendung des verfügbaren Raumes ankommt, noch 2,46 bis 2,95 qm pro Mann. 5