Aufsatz 
Der römische Grenzwall bei Hanau mit den Kastellen zu Rückingen und Marköbel / von Georg Wolff und Otto Dahm
Entstehung
Einzelbild herunterladen

32

Festungen, welche noch in den Kriegen des letzten Jahrhunderts eine hervorragende Rolle spielten, sind heute als solche nahezu wertlos, während andere, die in früheren Zeiten unbedeutend waren, später erweitert werden mussten; nur wenige behielten denjenigen Wert bei, welchen sie bei ihrer Erbauung hatten. Ahnliches lag unbedingt bei der Mehrzahl der obergermanischen Römerkastelle vor; denn konnten schon Anderungen in den politischen Verhältnissen nicht ohne Einfluss auf den Wert der einzelnen Befestigungen sein, so erhielten sicherlich durch die Anlage des Pfahlgrabens alle diejenigen Kastelle eine andere Bedeutung, welche zu dieser Zeit bereits in der Provinz vorhanden waren. Dass nun in jedem einzelnen Fall der veränderten Situation Rechnung getragen werden musste, kann ebensowenig bezweifelt werden, wie die Richtigkeit der weiteren Annahme, dass die Wiederherstellung des militärischen Gleichgewichts naturgemäss in erster Linie durch Anderungen in den Besatzungsstärken erfolgte, soweit die räumlichen Verhältnisse der Kastelle dies gestatteten). Da nun aber unter Berücksichtigung des für alle grösseren Befestigungen nachweisbaren, oft sehr beträchtlichen Uberschusses an Lagerraum ein weiter Spielraum in der Verteilung der Truppen gegeben war, so gelangen wir zu dem Resultat, dass die Grössenverhältnisse der Kastelle, wie wir sie aus den vorhandenen Resten kennen lernen, unbedingt sichere Schlüsse weder auf die strate- gische Bedeutung, noch auf die Besatzungsstärke der betreffenden Plätze zulassen.

Und in der That liegen beispielsweise keine Gründe vor, den Kastellen Niederbieber und Kemel, die an Umfang alle andern zum Teil recht erheblich übertrafen, einen bedeutend grösseren Wert zu vindizieren, als u. a. den Kastellen Zugmantel, Saalburg, Grosskrotzenburg oder Castel (bei Mainz), und wir müssen es deshalb bezweifeln, dass die genannten Befestigungen jederzeit im Verhältnis zu ihrer Grösse besetzt waren. Einen direkten Beweis für die Richtigkeit der An- nahme, dass die Relation zwischen Kastellgrösse und Besatzungsstärke nicht immer gleich war, liefern aber die beiden Hauptkastelle unserer Pfahlgrabenstrecke. Der Umfang von Grosskrotzen- burg betrug bekanntlich 600 m, der von Rückingen 640 m, dessenungeachtet war, wie wir weiter unten sehen werden, das erstgenannte Kastell mit zwei Kohorten, das letztere dagegen nur mit, einer Kohorte besetzt, wenn wir von den für beide Kastelle eventuell noch anzunehmenden, jeden- falls aber geringfügigen Anzahl von Legionstruppen absehen. Diese Thatsache kann aber keines- wegs befremden, denn einmal genügte der Lagerraum von Grosskrotzenburg vollkommen zur bequemen Unterbringung dieser Truppen, ausserdem zeigt ein Blick auf die Karte die sehr überlegene Bedeutung dieses Kastells, das nicht nur den Öbergang über den Main an dieser Stelle zu sichern, sondern in der Hauptsache auch den Abschnitt zwischen Main und Kinzig zu verteidigen, die Verbindung mit dem Kastell Seligenstadt zu unterhalten und die linksmainische Strasse nach Kesselstadt sowie die an dem letztgenannten Ort vorhandene Furt zu decken hatte, während die Aufgaben des Kastells Rückingen keine aussergewöhnlichen waren.

Herr Oberst v. Cohausen berechnet nun in weiterer Ausführung seiner Hypothese pro 0,93 Verteidigungslinie einen Mann und ausserdem ½ der hiernach für die Besetzung des Wall-

¹) Da uns für Obergermanien nur ein Fall(Osterburken) bekannt ist, in welchem nachweislich eine Abänderung der Kastellgrösse vorliegt, so nehmen wir an, dass, falls eine über das zulässige Mass hinausgehende Verringerung bezw. Ver- grösserung der Besatzung geboten erschien, gewöhnlich die Räumung des betreffenden Kastells bez. die Neuanlage von Befestigungen vorgezogen wurde. Aus diesen Gründen erscheint es uns fraglich, ob die Kastelle Heidenkringen, Wies- baden, Hofheim etc. auch zu der Zeit noch stets militärisch besetzt waren, als bereits die Grenzbefestigungen bestanden, andererseits tragen wir kein Bedenken, die Entstehung der Main-Neckarlinie, die wir in Übereinstimmung mit Herrn Kreisrichter Conrady für jünger halten als die Linie Miltenberg-Lorch, in der Hauptsache auf ähnliche Ursachen zurückzuführen.