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Was zunächst die Grundsätze anbelangt, nach welchen gewöhnlich die Besatzungsstärcke der Kastelle berechnet wird, so finden wir zuweilen, dass die Grösse der zu letzteren gehörigen Toten- telder als massgebend in dieser Richtung angesehen wird. Man kalkuliert in diesem Fall gewöhn- lich so, dass, wenn p die Anzahl der Gräber, q die Zeitdauer der Besetzung des Kastells in Jahren und r die Sterblichkeit in Prozenten bezeichnet, sich die Besatzungsstärke x Mhrhe. ergiebt.
Dass dieses Rechnungsverfahren auch nicht annähernd zuverlässige Resultate ergeben kann,
liegt auf der Hand, denn abgesehen davon, dass dasselbe die oft recht zahlreichen Bewohner der bei grösseren Kastellen in der Regel vorhandenen bürgerlichen Niederlassungen nicht berücksichtigt und ausserdem kaum anzunehmen ist, dass alle Soldaten der Besatzung im Kastell starben, sind schon die Faktoren dieser Formel an sich so unbestimmbar, dass man in den meisten Fällen jede nur mögliche Besatzungsstärke wird herausrechnen können, ohne jene Werte durch anfechtbare Zahlen ausdrücken zu müssen. 1000.100 100.2 = 500 Mann berechnet worden ist, wobei also die Anzahl der Gräber mit 1000, die Zeitdauer der Okkupation mit 100 Jahren, die Sterblichkeit mit 2% in Rechnung gezogen wurde. Nun aber wurde bei den im Jahre 1872 hier vorgenommenen Ausgrabungen nur eine verhältnismässig geringe Anzahl Gräber ziffernmässig festgestellt, der bei weitem grössere Teil derselben war dagegen so- weit zerstört, dass selbst die Grenzen des Totenfeldes nicht mehr genau ermittelt werden konnten. Wir werden deshalb sicherlich auf keinen Widerspruch stossen, wenn wir die Anzahl der Gräber auf 800 bis 1200 veranschlagen. Noch unbestimmter sind die übrigen Werte der Formel, denn während die Okkupationsdauer für unsere Grenzbefestigungen ebensowohl zu 75 wie zu 150 Jahren ange- nommen wird, entzieht sich die Sterblichkeitsziffer, besonders unter Berücksichtigung der für diese Truppen unbedingt anzunehmenden Ausnahmeverhältnisse, vollends jeder Beurteilung und kann wohl unbeanstandet auf 1 ½ bis 3%, anstatt 2%, geschätzt werden.
Als Beispiel führen wir an, dass die Besatzung des Kastells Rückingen auf X=
0
Setzen wir vorstehende Grenzwerte in unsere Formel ein, so erhalten wir xXuaz.= 1200 100 2
— 800 100 4,.— = 1066 Mann und Xmin. 1805— 177 Mann, also Zahlen, die die Wertlosigkeit solcher
Berechnungen ganz ausser Frage stellen.
Bei Weitem zuverlässiger sind diejenigen Faktoren, die Herr Oberst v. Cohausen für diesen Zweck heranzieht, nämlich die Aufstellung der Truppen für die Verteidigung und die Grösse des Lagerraumes, welcher für ihre Unterbringung erforderlich war¹); hingegen dürfte, wie wir sehen
¹) Der betreffende Abschnitt in dem Werk des Oberst v. Cohausen„Der römische Grenzwall in Deutsch- land“, welcher die Besatzung der Kastelle behandelt, lautet:
„Die Grösse eines Kastells richtet sich nach der Anzahl der Mannschaften, welche man für die Besetzung des Punktes erforderlich hält und diese wird sich nach dem Wert richten, welchen wir selbst oder der Feind auf den Be- sitz desselben legen muss.
Die Erfahrung hat gelehrt und zur Regel gemacht, nicht seine ganze Kraft in die Verteidigungslinie zu legen, sondern noch eine Reserve in der Hand zu behalten, um sie auf besonders bedrohte Punkte, wo die Verteidigung zu wanken beginnt, zu werfen, oder mit ihr gegen den wankenden Feind einen Ausfall zu unternehmen. Man pflfegt zur Reserve etwa ½ der in der Front stehenden oder ¼ des Ganzen zu verwenden. Dass auch die Römer so verfuhren, wenngleich wir die Bruchzahlen nicht kennen, ersehen wir aus der Verteidigung von Kastellen, welche Caesar beschreibt.


