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Mit Recht fordert jede kirchliche Gesellschaft von den ihr zuwachsenden Gliedern, mögen sie aus einer fremden religiösen Gemeinschaft kommen oder in ihrer Mitte geboren und getauft sein, das Bekenntnis desjenigen Glaub ens, durch den die gewordenen Glie- der untereinander und mit ihrem Haupte verbunden sind. Insbesondere sorgt daher die Kirche durch den katechelischen Unterricht dafür, dass den Aufzunehmenden der kirch- liche Glaube nicht als blosse Formel in das Gedächtniss übergeben, sondern als lebensvolle Wahrheit in das Herz eingebildet werde, damit die katechetisch Vorbereiteten beim Akte ihrer Aufnahme in die Kirche das verlangte Glaubensbekenntnis ¹) mit freier Ueberzeugung abzulegen im Stande sind. Der Glaube als Leben erzeugende Wahrheit steht im kateche- tischen Unterrichte nicht in abgesonderter Nacktheit oder ausschliesslicher Selbstgenügsam- keit da, sondern wird umfasst und gestützt von verwandten Lehrstücken, so dass ihm in dem Gesetz eine Vorbereitung vorausgeht, und im Gebete so wie in den Sacramenten die innere Verwirklichung und äussere Darstellung nachfolgt. So. passt sich der kateche- tische Unterricht, indem er den Glauben als das Centrum im Auge behält, in einer stufen- mässigen Folge dem Anfang, der Entwickelung und Vollendung des christlichen Lebens in dem Menschen überhaupt an und thut zur Erweckung desselben im jugendlichen Ge- müthe das Seinige.
Die Form theilt die katechetische Unterweisung mit den Gegenständen des Jugendun- terrichts überhaupt. Die erotematische Weise wird nicht sowohl durch das Wesen der Katechese als durch ein, die Fassungskraft der Jugend berücksichtigendes didaktisches Ge- setz gefordert; eine unbedingte Nothwendigkeit ist sie nicht. Noch sei bemerkt, dass die katechetische Thätigkeit nicht allein dem geistlichen Stande als den ministris v. div. oder Dienern am Worte eignet, sondern dass sie rechtmässiger Weise auch geübt wird von Familienvätern bei den Ihrigen und von Lehrern im Kreisse der anvertrauten Jugend. Wo das kirchliche Leben in Familie und Schule eingedrungen ist, da wird die katechetische Thäligkeit des Hauses und der Schule mit der kirchlichen(im engern Sinne) einhellig sein, von der Kirche gefördert werden und darum auch als kirchliche Function angesehen wer- den können ²).
Die Katechese ist für die Kirche, wenn diese eine dauernde sein will, nothwendig,
1)„Auf Erzielung des Bekenntnisses ist es mit der katechetischen Thätigkeit abgesehen.“ Palmer's Katechetik S. 20 u. 36. Vergl. auch Marheineke, Entw. der prakt. Theologie§. 292.
2)„Es ist denkbar, dass diese anbildende Ueberlieferung zu Haus oder in der Schule ge- schehe; immer mässte dergleichen Anbildung bis auf einen gewissen Grad übereinstimmend sein, so dass das kirchliche Amt einen mittelbaren Text dazu lieferte, oder wenn diess nicht, immer müsste der unterrichtete Christ als solcher anerkannt, folglich geprüft werden, woraus sich ergibt, dass die Katechese wesentlich kirchliche Thätigkeit bleibt.“ J. Mitzsch, prakt. Theologie I, S. 216 u. 295.
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