Aufsatz 
Die Loreleisage II / von Adolf Seyberth
Entstehung
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meinderathe hiesiger Stadt sowie dem Herrn Schulinspector Rector Polack für die gütigst er- theilte Erlaubniss, die gedachte Localität be- nutzen zu dürfen, zu grossem Danke verpflichtet. Baden und Schwimmen. Während der Som- mermonate besuchten die meisten Schüler des Gymnasiums, theils als Schwimmschüler, theils als Freischwimmer, die Militär-Schwimmanstalt oder eine der beiden Privatschwimmanstalten in Biebrich; von andern wurde die Schwimmanstalt im Nerothal benutzt. Die Bedingungen, unter welchen der Commandeur der Unteroffizierschule,

und sobald er diese bestanden, löst er eine Karte auf dem Büreau des Bataillons für 1 Thlr., welche ihn berechtigt, täglich mit Ausnahme des Sonntags, in der oben angegebenen Zeit die Schwimmanstalt zu benutzen. Schwimmschüler, d. h. solche, welche ler- nen wollen, zahlen hierfür 2 Thlr. gegen eine auf dem Büreau zu entnehmende Karte und ha- ben sonst keinerlei Remuneration zu zahlen. Die Unteroffizierschule zahlt an den Schwimm- lehrer, welcher den betreffenden Schwimmschüler so ausgebildet hat, dass derselbe sich frei ge-

schwommen hat, eine Remuneration von 20 Sgr.

Die für die Schwimmperiode bisher allgemein gültigen Bestimmungen bleiben unverändert in Kraft.«

An dem während der Wintermonate in der Aula des Gymnasiums veranstalteten Tanzcur- sus nahmen 19 Schüler desselben und überdies 5 Schüler des Realgymnasiums Theil.

Herr Hauptmann von Panwitz den Schülern des Gymnasiums den Besuch der Schwimman- stalt der genannten Schule zu gestatten die Güte hatte, sind folgende:

»Die Benutzung der Schwimmanstalt ist den Gymnasiasten von 6 bis 8 Uhr Abends gestattet.

Jeder Schüler, der sich als Freischwimmer meldet, hat sich einer Prüfung zu unterwerfen,

III. Chronik des Gymnasiums.

Der Gang des Unterrichts hat in dem verflossenen Schuljahre nicht unerhebliche Störungen, beziehungsweise Unterbrechungen erlitten. Der evangelische Religionslehrer Caplan Voigt war während des ganzen Sommersemesters mit Urlaub abwesend und eine vollständige Vertretung desselben konnte erst mit dem 24. Juli durch den Eintritt des Licentiaten Krebs erfolgen. Die Schwierigkeiten, welche sich in der Zwischenzeit der Ergänzung der fehlenden Lehrkraft entgegenstellten, wurden noch dadurch vermehrt, dass gleichzeitig auch der Elementarlehrer Schmitt und der Zeichenlehrer de Laspée, ersterer vom 8. bis zum 26., dieser vom 8. bis zum 24. Mai, durch Krankheit ihrer Be- rufsthätigkeit entzogen wurden. Aus demselben Grunde mussten Gymnasiallehrer Dr. Adam vom 12. Juni bis zum 4. Juli, Hülfslehrer Weinmann vom 4. bis zum 29. August ihre Lehrstunden aussetzen; Gymnasiallehrer Ammann aber war vom 29. Juli bis zum 5. August mit Urlaub abwesend. Im Laufe des Wintersemesters waren meh- rere Lehrer auf kürzere Zeit, Licentiat Oertel vom 30. October bis zum 10. November und vom 27. November bis zu den Weihnachtsferien durch Unwohlsein zur Aussetzung ihrer Lehrstunden genöthigt. Wenn gleich von dem Lehrercollegium Alles aufgeboten wurde, um den durch die erwähnten Verhinderungen herbeigeführten Stundenausfall durch Uebernahme von Vertretungen zu decken, so konnten doch da, wo die Verhinderungen läng ere Zeit fortdauerten, leider nicht alle Nachtheile für das Gymnasium beseitigt werden und namentlich musste bis zum Eintreffen eines Stellvertreters für den Religions- lehrer Voigt der evangelische Religionsunterricht in zwei Abtheilungen(IIa und II b sowie IIIa und III b) ausfallen.

Im Besonderen ist aus der Chronik des Gymnasiums Folgendes zu bemerken:

1) Die Aufnahmeprüfung fand am 19. April statt. Auf Grund derselben wurden