Aufsatz 
Aus der inneren Geschichte der Juden Frankfurts im XIV. Jahrhundert : (Judengasse, Handel und sonstige Berufe) / vom Oberlehrer I. Kracauer
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Ende des Jahrhunderts durften dieHocken nur in ihren Häusern und auf ihren verzinsten Fenstern feilhalten; wer beider entbehrte, dem sollte auf dem Samstagsberg ein Stand angewiesen werden.

Es läßt sich nicht bestreiten, daß die Juden in Deutschland, je mehr wir uns dem Ausgang des Mittelalters nähern, sich immer mehr vom Handwerk abgewandt haben im Gegensatz zu ihren Glaubens- genossen in den slavischeni¹) und romanischen Ländern). Sie tragen aber nicht allein die Schuld daran. Denn die Innungen, die ja nicht nur gewerbliche, sondern auch religiöse Verbände waren, schlossen sie naturgemäß aus, und deren Druck nachgebend, verboten ihnen an verschiedenen Orten die Behörden die Ausübung des Handwerkss).

Auch in Frankfurt hatte in der ersten Hälfte des XIV. Jahr- hunderts das Handwerk unter den Juden noch einige Vertreter gefunden. Daß es in der Judengasse jüdische Bäcker und jüdische Metzger gab wir lernen aus den Gerichtsbüchern den Juden- bäcker Fifelin) und den Metzger Ysrahel kennen⁵) ebenso Judenwirte*) und eine Käsemacherin*), nimmt uns nicht wunder. Aus religiös-rituellen Rücksichten mußte man den Juden diese Berufe zugestehen*). Aber auch an solchen Gewerben, wo derartige Gründe nicht mitsprachen, beteiligten sich die Juden. Ein Schneider Aaron wie der Name sagt, ein Jude wird 1328 ins Bürgerrecht auf- genommen und schwört den Bürgereid*). Das Schreinerhandwerk betreiben Salman(ca. 1330 1346), von dem es ausdrücklich heißt: judeus, qui operatur cistas ¹) und Abraham, um dieselbe Zeit ¹¹). Doch haben die beiden zuletzt Erwähnten sich auch mit Geld- verleihen befaßt.

¹) Siehe das Verzeichnis der Prager Judengemeinde von 1546, das uns eine statt- liche Anzahl von Handwerkern aufweist, in Geigers Zeitschrift der Juden in Deutschland, Band I, S. 178ff.

2) Güdemann, I. c. II, S. 139.

³) Siehe Berliner, Aus dem Leben der deutschen Juden im Mittelalter, S. 78, 79, 80; Güdemann, III, S. 169 ff.

4) Pistor judeorum in den Gerichtsbüchern 1348(Urkundenbuch S. 437 u. 445) becker judeus).

) Gerichtsbuch 1342 im Urkundenbuch, S. 370.

6) Die Gerichtsbücher verzeichnen einen Vertrag, den der Judenwirt Abraham mit einem Juden wegen seiner halbjährlichen Verköstigung bei ihm abschließt(Urkunden- buch, S. 745). In den Steuerlisten wird er nicht genannt.

*) Sie findet sich in den Rechenbüchern 1394 und 1395 mit dem Steuerbetrag von 3 Gulden.

3) Aus demselben Grunde(siehe 3. Buch Moses, Kap. XIX, 19) würden wir gern Heilman d. juden, den Kürschner, als Juden ansprechen, aber trotz des Beinamens jude ist er offenbar Christ, ebenso der im Urkundenbuch S. 470 erwähnte Kürschner Ruben, wie aus der ganzen Stelle daselbst hervorgeht.

¹) Siehe Bedebuch Oberstadt vom Jahre 1328 im Urkundenbuch S. 290.

¹1⁰) Er heißt auch Salman kistener, siehe Urkundenbuch, S. 363, 368, 381 usw.

) Urkundenbuch S. 395.